Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zur

 

  • Errichtung eines Doppelcarports auf den Flurstücken 2/2 und 3/2 der Flur 1 Gemarkung Groß   Kussewitz
  • verbunden mit einem Antrag auf Abweichung zur Überschreitung der Grundflächenzahl auf 0,35    durch Nebenanlagen sowie
  • der Verbreiterung der Zufahrt zu den Stellplätzen/Doppelcarport um 1 m, insgesamt 10 m

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB, verbunden mit § 31 BauGB zu erteilen.