Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof

 

1.    Änderung der Satzung der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen

                                                             Friedhof

 

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern

(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOB1. M-V S.777) in der derzeit geltenden Fassung und des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG M-V) vom 03.07.1998 (GVOB1. M-V, S. 617) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 des Gesetztes vom 13. Juli 2021 (GVOB1. M-V, S.1164,1326) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Gelbensande vom ………………folgende Satzung erlassen:

 

Artikel I - Änderungen

 

1.    § 2 Friedhofszweck – wird wie folgt hinzugefügt

 

             Abs.6 Bereich für ordnungsbehördliche Bestattungen

                       In diesem Bereich sind ausschließlich ordnungsbehördliche

           Bestattungen zulässig.

 

2.    § 12 Allgemeine Vorschriften - wird wie folgt hinzugefügt

Abs. 1 f Urnenreihengräber für ordnungsbehördliche Bestattungen Länge

              0,40 m Breite 0,40m je Grabstelle

 

3.    § 18 allgemeine Gestaltungsvorschriften - wird neu gefasst

 

§ 18 Ordnungsbehördliche Bestattungen

 

1)   Die Urnengrabstellen werden fortlaufend in Rasengrabfeldern mit Grabkennzeichnung in Form einer Grabplatte namentlich gekennzeichnet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.

 

2)    Die Gestaltung und Pflege erfolgt durch die Gemeinde Gelbensande. Individuelle Grabmale dürfen nicht aufgestellt werden.

 

4.     ehemals § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften wird geändert in § 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften

5.     ehemals § 19 Grabmale wird geändert in § 20 Grabmale

6.     ehemals § 20 Fundamentierung und Befestigung wird geändert in § 21 Fundamentierung und Befestigung

7.      ehemals § 21 Unterhaltung der Grabmale wird geändert in § 22 Unterhaltung der Grabmale

8.     ehemals § 22 Entfernung der Grabmale wird geändert in § 23 Entfernung der Grabmale

9.      ehemals § 23 Alte Rechte wird geändert in § 24 Alte Rechte

10.   ehemals § 24 Haftung wird geändert in § 25 Haftung

11.   ehemals § 25 Gebühren wird geändert in § 26 Gebühren

12.   ehemals § 26 Ordnungswidrigkeiten wird geändert in § 27 Ordnungswidrigkeiten

13.   ehemals § 27 Inkrafttreten wird geändert in § 28 Inkrafttreten

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

        Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

        Gelbensande, den

 

 

                                

        Manfred Labitzke

        Bürgermeister                                                          Dienstsiegel

 

 

Hinweis:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

       Gelbensande, den

 

               

                 

        Manfred Labitzke

        Bürgermeister                                                          Dienstsiegel

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            13

davon anwesend:                                           10

Zustimmung:                                                    8

Ablehnung:                                                       2

Enthaltung:                                                         0