Sitzung: 28.09.2023 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/2142/2023/GGE
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof
1.
Änderung der Satzung der
Gemeinde Gelbensande für den kommunalen
Friedhof
Aufgrund des § 5
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern
(KV M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOB1. M-V S.777) in der derzeit
geltenden Fassung und des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und
Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG
M-V) vom 03.07.1998 (GVOB1. M-V, S. 617) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2
des Gesetztes vom 13. Juli 2021 (GVOB1. M-V, S.1164,1326) in der derzeit
geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Gelbensande vom ………………folgende Satzung erlassen:
Artikel I - Änderungen
1. § 2 Friedhofszweck – wird
wie folgt hinzugefügt
Abs.6 Bereich für ordnungsbehördliche Bestattungen
In diesem Bereich sind
ausschließlich ordnungsbehördliche
Bestattungen zulässig.
2. § 12 Allgemeine
Vorschriften - wird wie folgt hinzugefügt
Abs. 1 f Urnenreihengräber für ordnungsbehördliche Bestattungen Länge
0,40 m Breite 0,40m je Grabstelle
3. § 18 allgemeine
Gestaltungsvorschriften - wird neu gefasst
§ 18 Ordnungsbehördliche Bestattungen
1)
Die Urnengrabstellen
werden fortlaufend in Rasengrabfeldern mit Grabkennzeichnung in Form einer
Grabplatte namentlich gekennzeichnet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
2) Die Gestaltung und Pflege erfolgt durch die Gemeinde
Gelbensande. Individuelle Grabmale dürfen nicht aufgestellt werden.
4. ehemals § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften wird geändert in § 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
5. ehemals § 19 Grabmale wird geändert in § 20 Grabmale
6. ehemals § 20 Fundamentierung und Befestigung wird geändert in § 21 Fundamentierung und Befestigung
7.
ehemals § 21 Unterhaltung
der Grabmale wird geändert in § 22 Unterhaltung der Grabmale
8. ehemals § 22 Entfernung der Grabmale wird geändert in § 23 Entfernung der Grabmale
9.
ehemals § 23 Alte Rechte wird geändert in § 24 Alte Rechte
10. ehemals § 24 Haftung wird geändert in § 25 Haftung
11. ehemals § 25 Gebühren wird geändert in § 26 Gebühren
12. ehemals § 26 Ordnungswidrigkeiten wird geändert in § 27 Ordnungswidrigkeiten
13. ehemals § 27 Inkrafttreten wird geändert in § 28 Inkrafttreten
Artikel II – Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gelbensande, den
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Dienstsiegel
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften
verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach
Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Gelbensande, den
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Dienstsiegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 13
davon anwesend: 10
Zustimmung: 8
Ablehnung: 2
Enthaltung: 0