Sitzung: 18.09.2023 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen überträgt
die Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) LKWO M-V insgesamt auf den
Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt
auf den gemeinsamen Wahlausschuss des Amtes, der von der Gemeindewahlbehörde
berufen wird.
Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1
(1) LKWG M-V (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem
Tag stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem
Widerruf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 8
Zustimmung: 0
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0