Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen überträgt die Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) LKWO M-V insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf den gemeinsamen Wahlausschuss des Amtes, der von der Gemeindewahlbehörde berufen wird.

Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1 (1) LKWG M-V (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem Tag stattfindenden Wahlen.

Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem Widerruf.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           8

Zustimmung:                                                    0

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0