Sitzung: 18.09.2023 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/2631/2023/GRÖ
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen überträgt
die Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) LKWO M-V insgesamt auf den
Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt
auf den gemeinsamen Wahlausschuss des Amtes, der von der Gemeindewahlbehörde
berufen wird.
Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1
(1) LKWG M-V (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem
Tag stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem
Widerruf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend: 6
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0