Sitzung: 14.09.2023 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/3180/2023/GBE
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch überträgt die
Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) LKWO M-V insgesamt auf den
Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt
auf den gemeinsamen Wahlausschuss des Amtes, der von der Gemeindewahlbehörde
berufen wird.
Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1
(1) LKWG M-V (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem
Tag stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem
Widerruf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0