Sitzung: 14.09.2023 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3192/2023/GBE
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt auf Grundlage des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit
geltenden Fassung die Straße „Gutshaus Klein Kussewitz“ (Gemarkung Klein
Kussewitz, Flur 1, Flurstück 237/38) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung
festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als
Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0