Sitzung: 04.09.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/1682/2023/GMÖ
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen überträgt die
Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 1 (2) LKWO M-V insgesamt auf den
Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt
auf den gemeinsamen Wahlausschuss des Amtes, der von der Gemeindewahlbehörde
berufen wird.
Finden am gleichen Tag mehrere Wahlen nach § 1
(1) LKWG M-V (verbundene Wahlen) statt, gilt die Übertragung für alle an diesem
Tag stattfindenden Wahlen.
Die Übertragung gilt unbefristet bis zu ihrem
Widerruf.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltungen: 0