Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Mönchhagen zum Untersuchungsrahmen für das Vorhaben L 182, bedarfsgerechte Anbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Eine autarke Lösungsfindung zur bedarfsgerechten Lösungsfindung

-       auf Grundlage des RREP 2011 (welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren der Neuaufstellung befindet)

-       ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und

-       ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag im RREP/LRP findet oder

-       ohne die Ergebnisse der zurzeit durch das Amt für Raumordnung eingeleitete Untersuchung zur Lärmauswirkung der ausgewiesenen Großgewerbestandort

 

ist nicht realistisch.

 

Die Fortsetzung dieser Planung zum jetzigen Zeitpunkt ist verfrüht und bindet unnötigerweise Steuergelder.

Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.

Die Planung sollte deshalb zurückgestellt werden.

 

Sollte dennoch die Planung weitergeführt werden, fordert die Gemeinde Mönchhagen:

 

-       die Ausdehnung des Untersuchungsrahmen inkl. des Untersuchungsraumes bis zur BAB 19, um einen direkten Autobahnanschluss zu prüfen

-       die Ablehnung der Erweiterung des Untersuchungsraumes bis einschließlich K 17 und 18 mit der Prüfung der Ertüchtigung dieser Verkehrswege im Sinne der Maßnahme

-       Die Trassenführung über die K 17 und 18 führt zu erheblichen Umwegen mit der Konsequenz, dass sich die LKW-Fahrer Abkürzungen suchen und so keine effektive und bedarfsgerechte Anbindung geplant werden kann

-       Da die Lage der Trasse für die OU Mönchhagen/Rövershagen völlig offen ist, kann die Ertüchtigung der K 17 und 18 dazu führen, dass bei Trassenführung der OU zwischen Oberhagen und Oberhäger Straße, nicht aufnehmen kann. Die Bereiche sind bebaut und bereits jetzt der Verlärmung durch Bahntrasse und Straße ausgesetzt, die K 17 in diesem Bereich, die neu hinzukommenden Verkehre in Richtung Graal-Müritz und dann noch die LKW-Verkehre zum Gewerbegebiet Poppendorf Nord. Außerdem würde es zu einer Teilung der Ortslage führen.

-       Vor Weiterführung der Planung ist das Ergebnis der Untersuchung der Gewerbegebiete im Rahmen der Neuaufstellung des RREP abzuwarten.

-       Der Planungswille der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sollten Beachtung finden. Beide Gemeinden lehnen das GE „Poppendorf Nord“ ab.

-       Sollte Poppendorf Nord nicht realisiert werden, ist die Ertüchtigung der L 182 unter Maßgabe des größtmöglichen Schutzes der Anwohner der Gemeinde Bentwisch zu prüfen

 

Die Stellungnahme gilt nur für den zum Scopingtermin vorliegenden Untersuchungsraum und – rahmen.