Sitzung: 26.06.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1668/2023/GMÖ
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde
Mönchhagen zum Untersuchungsrahmen für das Vorhaben L 182, bedarfsgerechte Anbindung des
Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 folgende Stellungnahme abzugeben:
Eine autarke Lösungsfindung zur
bedarfsgerechten Lösungsfindung
- auf Grundlage des RREP 2011 (welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren
der Neuaufstellung befindet)
- ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und
- ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des
Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag
im RREP/LRP findet oder
- ohne die Ergebnisse der zurzeit durch das Amt für Raumordnung eingeleitete
Untersuchung zur Lärmauswirkung der ausgewiesenen Großgewerbestandort
ist nicht realistisch.
Die Fortsetzung dieser Planung zum jetzigen
Zeitpunkt ist verfrüht und bindet unnötigerweise Steuergelder.
Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der
aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.
Die Planung sollte deshalb zurückgestellt
werden.
Sollte dennoch die Planung weitergeführt werden, fordert die Gemeinde
Mönchhagen:
- die Ausdehnung des Untersuchungsrahmen inkl. des Untersuchungsraumes bis zur BAB 19, um einen direkten Autobahnanschluss zu prüfen
- die Ablehnung der Erweiterung des Untersuchungsraumes bis einschließlich K 17 und 18 mit der Prüfung der Ertüchtigung dieser Verkehrswege im Sinne der Maßnahme
- Die Trassenführung über die K 17 und 18 führt zu erheblichen Umwegen mit
der Konsequenz, dass sich die LKW-Fahrer Abkürzungen suchen und so keine
effektive und bedarfsgerechte Anbindung geplant werden kann
-
Da die Lage
der Trasse für die OU Mönchhagen/Rövershagen völlig offen ist, kann die
Ertüchtigung der K 17 und 18 dazu führen, dass bei Trassenführung der OU
zwischen Oberhagen und Oberhäger Straße, nicht aufnehmen kann. Die Bereiche
sind bebaut und bereits jetzt der Verlärmung durch Bahntrasse und Straße
ausgesetzt, die K 17 in diesem Bereich, die neu hinzukommenden Verkehre in
Richtung Graal-Müritz und dann noch die LKW-Verkehre zum Gewerbegebiet
Poppendorf Nord. Außerdem würde es zu einer Teilung der Ortslage führen.
-
Vor
Weiterführung der Planung ist das Ergebnis der Untersuchung der Gewerbegebiete
im Rahmen der Neuaufstellung des RREP abzuwarten.
-
Der
Planungswille der Gemeinden Poppendorf und Bentwisch sollten Beachtung finden.
Beide Gemeinden lehnen das GE „Poppendorf Nord“ ab.
-
Sollte
Poppendorf Nord nicht realisiert werden, ist die Ertüchtigung der L 182 unter
Maßgabe des größtmöglichen Schutzes der Anwohner der Gemeinde Bentwisch zu
prüfen
Die Stellungnahme gilt nur für den zum
Scopingtermin vorliegenden Untersuchungsraum und – rahmen.