Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Gelbensande beschließt die nachfolgende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und der Gemeinde Bentwisch bezüglich der befristeten Nutzung des Tanklöschfahrzeug TLF 16/25.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn es keine wesentlichen Änderungen gibt.

 

KFZ- Nutzungsvereinbarung

Befristeter Überlassungsvertrag

 

Zwischen der Gemeinde Bentwisch (Eigentümer)

und der Gemeinde Gelbensande (Nutzer)

 

wird folgende Vereinbarung betreffend der Nutzung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges getroffen:

 

Dem Nutzer wird ab 22.05.2023 das TLF 16 /25 mit dem amtl. Kennzeichen DBR-YD 15 zur Verfügung gestellt.

 

Die Nutzungsdauer ist befristet bis die Gemeinde Bentwisch den Eigenbedarf mitteilt oder die Gemeinde Gelbensande das Fahrzeug nicht mehr benötigt.

 

Die Überlassung zur Nutzung erfolgt ohne Kilometerlimit, ohne Limit der Betriebsstunden und unentgeltlich.

 

Es wird vereinbart, dass die Gemeinde Gelbensande als Nutzer des Fahrzeuges alle laufenden Kosten, d.h. Schmier- und Betriebsstoffe, Reparaturen, Versicherungen und Überprüfungen, die in den Nutzungszeitraum fallen, übernimmt. Im Nutzungszeitraum entstehen der Gemeinde Bentwisch als Eigentümer keine Kosten.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur Nutzung an andere Personen oder Institutionen (außer den im Anhang 1 genannten Fahrern / Maschinisten) zu überlassen.

Der Nutzer ist berechtigt, das Fahrzeug auch an andere im Einsatzfall geeignete Personen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BrSchG M-V) zu überlassen, sofern diese über eine entsprechende Lenkerberechtigung verfügen, hiermit ist insbesondere der Einsatzfall gemeint.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt technische Änderungen ohne Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch oder der von der Gemeinde Bentwisch beauftragten Personen wie z.B. Gemeinde- und Ortswehrleiter der Gemeinde Bentwisch sowie dem Gerätewart der Gemeinde Bentwisch, vorzunehmen.

 

Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Fahrten in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers zulässig sind. Alle Fahrten mit dem Fahrzeug sind laufend in ein Fahrtenbuch einzutragen.

Das Fahrtenbuch ist nach Aufforderung, spätestens aber zum Ende jeden Monats unaufgefordert der Amtsverwaltung vorzulegen.

 

Bei Beschädigung des Fahrzeugs ist ein vollständiger, schriftlicher Unfallbericht unaufgefordert und unverzüglich dem Eigentümer vorzulegen.

 

Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw. die Nutzung zu untersagen.

 

Spätestens bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter Beibringung sämtlicher Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und aller sonstigen damit in Verbindung stehender Sachen an den Arbeitgeber zu übergeben. Bei Übernahme erfolgt zur Erfassung des Zustandes des Fahrzeugs eine dokumentierte Übernahme. Diese wird Bestandteil dieser Vereinbarung. Zur Übergabe ist diese Dokumentation erneut anzufertigen. Der Gemeinde Bentwisch darf aus der Nutzung kein Nachteil entstehen. Schäden durch die Nutzung, sind durch die Gemeinde Gelbensande zu ersetzen.

 

Sowohl der Nutzer als auch der Eigentümer sind durch Ihre Gemeindevertretungen zur Unterschrift unter dieser Vereinbarung autorisiert.

 

Für den Eigentümer:                                                         Für den Nutzer:

___________________________                                  ________________________

Ort, Datum                                                                          Ort, Datum

Bürgermeister Bentwisch                                                 Bürgermeister Gelbensande

Andreas Krüger                                                                  Manfred Labitzke

 

___________________________                                  ________________________

Ort, Datum                                                                          Ort, Datum

stellv. Bürgermeister Bentwisch                                     stellv. Bürgermeister Gelbensande

Ralf Will                                                                               Felix Harrje

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13

davon anwesend: 11

Zustimmung: 11

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0