Sitzung: 01.06.2023 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/2122/2023/GGE
Beschluss:
Die Gemeinde Gelbensande beschließt die
nachfolgende Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gelbensande und der Gemeinde
Bentwisch bezüglich der befristeten Nutzung des Tanklöschfahrzeug TLF 16/25.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden beauftragt die Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn es keine wesentlichen
Änderungen gibt.
KFZ- Nutzungsvereinbarung
Befristeter Überlassungsvertrag
Zwischen der Gemeinde Bentwisch (Eigentümer)
und der Gemeinde Gelbensande (Nutzer)
wird folgende Vereinbarung betreffend
der Nutzung eines gemeindeeigenen Fahrzeuges getroffen:
Dem Nutzer wird ab 22.05.2023 das TLF
16 /25 mit dem amtl. Kennzeichen DBR-YD 15 zur Verfügung gestellt.
Die Nutzungsdauer ist befristet bis
die Gemeinde Bentwisch den Eigenbedarf mitteilt oder die Gemeinde Gelbensande
das Fahrzeug nicht mehr benötigt.
Die Überlassung zur Nutzung erfolgt
ohne Kilometerlimit, ohne Limit der Betriebsstunden und unentgeltlich.
Es wird vereinbart, dass die Gemeinde
Gelbensande als Nutzer des Fahrzeuges alle laufenden Kosten, d.h. Schmier- und
Betriebsstoffe, Reparaturen, Versicherungen und Überprüfungen, die in den
Nutzungszeitraum fallen, übernimmt. Im Nutzungszeitraum entstehen der Gemeinde
Bentwisch als Eigentümer keine Kosten.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, das
Fahrzeug zur Nutzung an andere Personen oder Institutionen (außer den im Anhang
1 genannten Fahrern / Maschinisten) zu überlassen.
Der Nutzer ist berechtigt, das
Fahrzeug auch an andere im Einsatzfall geeignete Personen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BrSchG
M-V) zu überlassen, sofern diese über eine entsprechende Lenkerberechtigung
verfügen, hiermit ist insbesondere der Einsatzfall gemeint.
Der Nutzer ist nicht berechtigt
technische Änderungen ohne Einvernehmen der Gemeinde Bentwisch oder der von der
Gemeinde Bentwisch beauftragten Personen wie z.B. Gemeinde- und Ortswehrleiter
der Gemeinde Bentwisch sowie dem Gerätewart der Gemeinde Bentwisch,
vorzunehmen.
Der Nutzer nimmt zustimmend zur
Kenntnis, dass Fahrten in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Eigentümers zulässig sind. Alle Fahrten mit dem Fahrzeug sind
laufend in ein Fahrtenbuch einzutragen.
Das Fahrtenbuch ist nach
Aufforderung, spätestens aber zum Ende jeden Monats unaufgefordert der
Amtsverwaltung vorzulegen.
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ist
ein vollständiger, schriftlicher Unfallbericht unaufgefordert und unverzüglich
dem Eigentümer vorzulegen.
Der Eigentümer behält sich das Recht
vor, das Dienstfahrzeug aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu entziehen bzw.
die Nutzung zu untersagen.
Spätestens bei Beendigung des
Nutzungsverhältnisses ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand und unter
Beibringung sämtlicher Fahrzeugpapiere, des Fahrtenbuches, der Schlüssel und
aller sonstigen damit in Verbindung stehender Sachen an den Arbeitgeber zu
übergeben. Bei Übernahme erfolgt zur Erfassung des Zustandes des Fahrzeugs eine
dokumentierte Übernahme. Diese wird Bestandteil dieser Vereinbarung. Zur
Übergabe ist diese Dokumentation erneut anzufertigen. Der Gemeinde Bentwisch
darf aus der Nutzung kein Nachteil entstehen. Schäden durch die Nutzung, sind
durch die Gemeinde Gelbensande zu ersetzen.
Sowohl der Nutzer als auch der
Eigentümer sind durch Ihre Gemeindevertretungen zur Unterschrift unter dieser
Vereinbarung autorisiert.
Für den Eigentümer: Für
den Nutzer:
___________________________ ________________________
Ort, Datum Ort,
Datum
Bürgermeister Bentwisch Bürgermeister
Gelbensande
Andreas Krüger Manfred
Labitzke
___________________________ ________________________
Ort, Datum Ort,
Datum
stellv. Bürgermeister Bentwisch stellv.
Bürgermeister Gelbensande
Ralf Will Felix
Harrje
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend:
11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0