Sitzung: 05.06.2023 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen
beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2
*Dorfstraße 38, Bebauung am Bäk*.
Folgende Planungsziele sollen in 4
Teilbereichen umgesetzt werden:
-
Schaffung
der planerischen Voraussetzungen für einen Ausbau bzw. eine Erweiterung des
Areals mit seinen Bestandsgebäuden für Gäste und neue Bewohner durch Errichtung
mehrerer neuer Gebäude, die zusammen mit den Bestandsbauten eine Anlage für
dauerhaftes Wohnen in Verbindung mit Ferienwohnen formen soll.
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Veranstaltungsscheune
-
Haupthaus
mir Ferienwohnen und einer Wohneinheit für Dauerwohnen.
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zeitweilige zur Verfügungstellung von Arbeitsplätzen in
Verbindung mit Wohnraum („Workation“), baulich umgesetzt in Form von Tiny
Houses, Finnhütten oder Ähnliches
-
Nutzung aufgegliedert in 4 Teilbereiche
So 1
Dauerwohnen, Workation und Tiny Houses.
So 2
Veranstaltungsscheune, Haupthaus mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung.
So 3
Ferienwohnungen und (technischen) Versorgung.
So
4 Wohnungen zum Dauerwohnen, für
Ferienaufenthalte und für Workation.
Durch den Vorhabenträger ist zu ist zu prüfen, ob im
Plangebiet eine dem Gebiet und den Einwohnern von Blankenhagen dienende
Versorgungseinrichtung (Gaststätte, Lebensmittler) integriert werden kann. Die
Verkehrsanlagen bleiben Privatstraßen und werden bis auf die Haupterschließung
und die Verbindung zum Behnkenhäger Weg, nicht als Verkehrsanlage dargestellt
Die Gemeinde bestätigt den Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 *Dorfstraße 38, Bebauung am Bäk* in der
Gemeinde Blankenhagen sowie dessen Begründung (Anlage).
Die Änderungen und Ergänzungen sind
einzuarbeiten und damit die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.
Im Durchführungsvertrag ist zwingend die
Löschwasserversorgung über die Bereitstellungsmöglichkeit der Grundversorgung
durch die Gemeinde hinaus aufzunehmen.
Die Mitbenutzung der neu zu schaffenden
Löschwasserabsicherung durch die Gemeinde ist abzusichern.