Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 *Dorfstraße 38, Bebauung am Bäk*.

Folgende Planungsziele sollen in 4 Teilbereichen umgesetzt werden:

-       Schaffung der planerischen Voraussetzungen für einen Ausbau bzw. eine Erweiterung des Areals mit seinen Bestandsgebäuden für Gäste und neue Bewohner durch Errichtung mehrerer neuer Gebäude, die zusammen mit den Bestandsbauten eine Anlage für dauerhaftes Wohnen in Verbindung mit Ferienwohnen formen soll.

-       Veranstaltungsscheune

-       Haupthaus mir Ferienwohnen und einer Wohneinheit für Dauerwohnen.

-       zeitweilige zur Verfügungstellung von Arbeitsplätzen in Verbindung mit Wohnraum („Workation“), baulich umgesetzt in Form von Tiny Houses, Finnhütten oder Ähnliches

-       Nutzung aufgegliedert in 4 Teilbereiche

So 1 Dauerwohnen, Workation und Tiny Houses.

So 2 Veranstaltungsscheune, Haupthaus mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung.

So 3 Ferienwohnungen und (technischen) Versorgung.

So 4  Wohnungen zum Dauerwohnen, für Ferienaufenthalte und für Workation.

Durch den Vorhabenträger ist zu ist zu prüfen, ob im Plangebiet eine dem Gebiet und den Einwohnern von Blankenhagen dienende Versorgungseinrichtung (Gaststätte, Lebensmittler) integriert werden kann. Die Verkehrsanlagen bleiben Privatstraßen und werden bis auf die Haupterschließung und die Verbindung zum Behnkenhäger Weg, nicht als Verkehrsanlage dargestellt

 

Die Gemeinde bestätigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 *Dorfstraße 38, Bebauung am Bäk* in der Gemeinde Blankenhagen sowie dessen Begründung (Anlage).

 

Die Änderungen und Ergänzungen sind einzuarbeiten und damit die landesplanerische Stellungnahme einzuholen.

 

Im Durchführungsvertrag ist zwingend die Löschwasserversorgung über die Bereitstellungsmöglichkeit der Grundversorgung durch die Gemeinde hinaus aufzunehmen.

Die Mitbenutzung der neu zu schaffenden Löschwasserabsicherung durch die Gemeinde ist abzusichern.