Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung eines Sommerhauses zur privaten Nutzung auf dem Flurstück 169/4 der Flur 1 Gemarkung Volkenshagen das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.