Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.097,49 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.  

Der Betrag in Höhe von 129.097,49 € wird wie folgt gebucht:

1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf 61100.4922000

2. Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000

oder

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von 129.097,49 € im Haushaltsjahr 2020 für:

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Die Zuweisung verbleibt für diese Maßnahme in der Kapitalrücklage.