Sitzung: 01.06.2023 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/3110/2023/GBE
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.097,49 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der
Anlage.
Der Betrag in Höhe von 129.097,49 € wird wie
folgt gebucht:
1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23
FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf
61100.4922000
2. Umbuchung vom investiven in den laufenden
Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von
129.097,49 € im Haushaltsjahr 2020 für:
……………………………………………..
Die Zuweisung verbleibt für diese Maßnahme in
der Kapitalrücklage.