Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.097,49 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.  

 

Der Betrag in Höhe von 129.097,49 € wird wie folgt gebucht:

 

1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf 61100.4922000

2. Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von 129.097,49 € im Haushaltsjahr 2020 für:

Investitionen für Folgejahre im Bereich Straßenbau

Die Zuweisung verbleibt für diese Maßnahme in der Kapitalrücklage.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            5

davon anwesend:                                           3

Zustimmung:                                                    3

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0