Sitzung: 25.05.2023 Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/3110/2023/GBE
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.097,49 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der
Anlage.
Der Betrag in Höhe von 129.097,49 € wird wie
folgt gebucht:
1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23
FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf
61100.4922000
2. Umbuchung vom investiven in den laufenden
Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Verwendung der Zuweisung 2020 nach § 23 FAG M-V in Höhe von
129.097,49 € im Haushaltsjahr 2020 für:
Investitionen für Folgejahre im Bereich Straßenbau
Die Zuweisung verbleibt für diese Maßnahme in
der Kapitalrücklage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 5
davon anwesend: 3
Zustimmung: 3
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0