Sitzung: 08.05.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1667/2023/GMÖ
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage an einem
Wohngebäude und an einer Garagenrückwand (unbeleuchtet) auf dem Flurstück 12/1
der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen
1. für die Werbeanlage an
der Garagenrückwand als Anfahrtshinweis für die am Ortsausgang in Richtung
Stralsund befindliche Brennerei/Brauerei nach § 35 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 10 (3) 2. LBauO M-V das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung:0
und
2. der Werbeanlage am
Giebel des Wohnhauses das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Werbeanlage keine der Ausnahmetatbestände nach § 10 (3) LBauO M-V erfüllt nach §10(2)
LBauO M-VB durch ihre Größe, Häufung als belästigend zu bewerten ist und den
größten Teil des Backsteingiebels überdeckt.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 4
Ablehnung: 5
Enthaltung:0