Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage an einem Wohngebäude und an einer Garagenrückwand (unbeleuchtet) auf dem Flurstück 12/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen

 

1.    für die Werbeanlage an der Garagenrückwand als Anfahrtshinweis für die am Ortsausgang in Richtung Stralsund befindliche Brennerei/Brauerei nach § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 10 (3) 2. LBauO M-V das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11     

davon anwesend: 9                                       

Zustimmung: 9                                                

Ablehnung: 0                                                   

Enthaltung:0

 

 

und

 

 

2.    der Werbeanlage am Giebel des Wohnhauses das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da  die Werbeanlage keine der Ausnahmetatbestände nach § 10 (3) LBauO M-V erfüllt nach §10(2) LBauO M-VB durch ihre Größe, Häufung als belästigend zu bewerten ist und den größten Teil des Backsteingiebels überdeckt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11     

davon anwesend: 9                                       

Zustimmung: 4                                                

Ablehnung: 5                                                   

Enthaltung:0