Sitzung: 20.04.2023 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde
Bentwisch zum Untersuchungsrahmen für das Vorhaben L 182, bedarfsgerechte Anbindung des
Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 folgende Stellungnahme abzugeben:
Eine autarke Lösungsfindung zur
bedarfsgerechten Lösungsfindung auf Grundlage des
RREP 2011,
- welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren der Neuaufstellung befindet,
- ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und
- ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des
Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag
im RREP/LRP findet oder
- zwischenzeitlich die angestrebte und in Klärung befindliche Nutzung der
Fläche für Windenergieanlagen umgesetzt wird
ist nicht realistisch.
Die Fortsetzung dieser Planung zum jetzigen
Zeitpunkt ist verfrüht.
Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der
aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.
Die Planung sollte deshalb zurückgestellt
werden.
Sollte dennoch die Planung weitergeführt werden, fordert die Gemeinde
Bentwisch die
Ausweitung des Untersuchungsraumes in
nördlicher Richtung bis zur Einbeziehung der Trassen der K
17 und 18 und die Aufnahme der Untersuchung der Ertüchtigung der
Kreisstraßen als Verbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 in die Untersuchungsinhalte.