Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Bentwisch zum Untersuchungsrahmen für das Vorhaben L 182, bedarfsgerechte Anbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Eine autarke Lösungsfindung zur bedarfsgerechten Lösungsfindung auf Grundlage des

RREP 2011,

-       welches sich jedoch seit 2022 im Verfahren der Neuaufstellung befindet,

-       ohne Berücksichtigung der zukünftigen Trassenführung der B 105 und

-       ohne Kenntnis, ob der noch nicht entwickelte Teilbereich des Industriestandortes Poppendorf in dieser Größenordnung überhaupt Niederschlag im RREP/LRP findet oder

-       zwischenzeitlich die angestrebte und in Klärung befindliche Nutzung der Fläche für Windenergieanlagen umgesetzt wird

ist nicht realistisch.

Die Fortsetzung dieser Planung zum jetzigen Zeitpunkt ist verfrüht.

Eine bedarfsgerechte Planung kann auf Grund der aufgezeigten Prämissen nicht erfolgen.

Die Planung sollte deshalb zurückgestellt werden.

 

Sollte dennoch die Planung weitergeführt werden, fordert die Gemeinde Bentwisch die

Ausweitung des Untersuchungsraumes in nördlicher Richtung bis zur Einbeziehung der Trassen  der K  17 und 18 und die Aufnahme der Untersuchung der Ertüchtigung der Kreisstraßen als Verbindung des Gewerbegebietes Poppendorf an die B 105 in die Untersuchungsinhalte.