Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Pools, 36 m³ (3 x 6 m, 2 m tief) auf dem Flurstück 50/2 außerhalb des Geltungsbereiches der IB Volkenshagen als Nebenanlage das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.

Die Grundstücke sind durch die private Nutzung als Frei- und Erholungsflächen mit Abgrenzung durch den Pflanzgebotsstreifen zum weiteren Außenbereich der im Flächennutzungsplan dargestellten Flächenausweisung – Fläche für Landwirtschaft - nicht mehr zugänglich. Damit steht der Belang des Flächennutzungsplanes dem Vorhaben nicht entgegensteht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14     

davon anwesend: 8                                       

Zustimmung: 8                                                

Ablehnung: 0                                                   

Enthaltung: 0