Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 102.386,70 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2020 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage. Der Restbetrag über 1.593,92 € verbleibt für spätere Maßnahmen in der Kapitalrücklage. 

 

Der Betrag in Höhe von 102.386,70 € wird wie folgt gebucht:

 

1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf 61100.4922000

2. Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000