Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Anhörung durch den Landkreis Rostock zum geplanten Ersetzen des rechtswidrig nicht erteilten Einvernehmens der Gemeinde zur Voranfrage:

Ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 3/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen bauplanungsrechtlich zulässig?

dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 (1) BauGB zu erteilen.