Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 61.369,51 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2021 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage. Der Restbetrag über 66.338,13 € verbleibt für spätere Maßnahmen in der Kapitalrücklage.

 

Der Betrag in Höhe von 61.369,51 € wird wie folgt gebucht:

 

1. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 18 GemHVO-Doppik: von 61100.2013000 auf 61100.4922000

2. Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt: von 61100.7894200 auf 61100.6680000.