Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt das Gebäude der Feierhalle belegen auf den Flurstücken 16/3 und 17/1 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und das direkt angrenzende Waldgebiet auf dem Flurstück 16/13 gemäß beigefügtem Lageplan, dem Verein „Waldkindergarten e.V.“ als Waldkita-Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

 

Grundlage eines Vertrages bildet das vor Abschluss eines Nutzungsvertrages zu klärendes Baurecht in Form einer Nutzungsänderung. Die Gemeinde stimmt deshalb bauplanungsrechtlich der zu beantragenden Baugenehmigung in Form der Nutzungsänderung nach § 35 (2) BauGB zu. Der Bürgermeister kann damit das gemeindliche Einvernehmen unterzeichnen.

 

Dieser Beschluss regelt nur die Entscheidung über die zur Verfügungstellung des Gebäudes und die Zustimmung der baurechtlich zu beantragenden Baugenehmigung zur Umnutzung des Gebäudes.

 

Alle anderen Befindlichkeiten der Vertragsgestaltung zur Nutzung, Unterhaltung etc. sind nach Klärung des Baurechts einem gesonderten Beschluss vorbehalten.