Sitzung: 13.04.2023 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2108/2023/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt das Gebäude der Feierhalle belegen auf den Flurstücken 16/3 und 17/1
der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und das direkt angrenzende Waldgebiet auf dem
Flurstück 16/13 gemäß beigefügtem Lageplan, dem Verein „Waldkindergarten e.V.“
als Waldkita-Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Grundlage eines Vertrages bildet das vor
Abschluss eines Nutzungsvertrages zu klärendes Baurecht in Form einer
Nutzungsänderung. Die Gemeinde stimmt deshalb bauplanungsrechtlich der zu
beantragenden Baugenehmigung in Form der Nutzungsänderung nach § 35 (2) BauGB
zu. Der Bürgermeister kann damit das gemeindliche Einvernehmen unterzeichnen.
Dieser Beschluss regelt nur die Entscheidung
über die zur Verfügungstellung des Gebäudes und die Zustimmung der baurechtlich
zu beantragenden Baugenehmigung zur Umnutzung des Gebäudes.
Alle anderen Befindlichkeiten der
Vertragsgestaltung zur Nutzung, Unterhaltung etc. sind nach Klärung des
Baurechts einem gesonderten Beschluss vorbehalten.