Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist ein Reihenhaus, 1,5 geschossig mit 3 Einheiten a 72 m² (8x9m), alternativ 3 x 77 m² (7 x 11 m) auf den Flurstücken 20/6 und 20/7 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig?

das gemeindliche Einvernahmen auf Grundlage des § 35 (2) BauGB nicht zu erteilen.

Begründung:

Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang, der in diesem Bereich naturbelassene Grünfläche ausweist und damit den planerischen Willen der Gemeinde, keine Bebauung in der Nähe des offenen Gewässers II. Ordnung 28N zuzulassen, darstellt.

Bei Starkregenereignissen kommt es außerdem zu Überschwemmungen in diesem Bereich.

Die Ausweisung im Flächennutzungsplan trägt dem Rechnung.