Sitzung: 20.03.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1660/2023/GMÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage:
Ist ein Reihenhaus,
1,5 geschossig mit 3 Einheiten a 72 m² (8x9m), alternativ 3 x 77 m² (7 x 11 m)
auf den Flurstücken 20/6 und 20/7 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen
bauplanungsrechtlich zulässig?
das gemeindliche Einvernahmen auf Grundlage des
§ 35 (2) BauGB nicht zu erteilen.
Begründung:
Das Vorhaben widerspricht dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang, der in diesem Bereich
naturbelassene Grünfläche ausweist und damit den planerischen Willen der
Gemeinde, keine Bebauung in der Nähe des offenen Gewässers II. Ordnung 28N
zuzulassen, darstellt.
Bei Starkregenereignissen kommt es außerdem zu
Überschwemmungen in diesem Bereich.
Die Ausweisung im Flächennutzungsplan trägt dem
Rechnung.