Sitzung: 13.03.2023 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt zur Durchführung und Kostenfreihaltung der Gemeinde Rövershagen für
die Straßenbaumaßnahme des Weges zwischen B105 und Verkehrsstation (Haltepunkt)
Karls Erlebnisdorf die folgende Vereinbarung zu schließen:
Vereinbarung
zwischen
Karls Tourismus GmbH
vertreten durch Robert Dahl
Purkshof 2
18182 Rövershagen
im
folgendem „Karls Tourismus GmbH“
genannt
und der
Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Verena Schöne
und deren ersten Stellvertreter Herr Jörg Kuske
über Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20 A
18182 Gelbensande im
folgendem „Gemeinde“ genannt
Präambel
Die DB Station & Service AG als Vorhabenträger plant
die Realisierung eines Haltepunktes (Verkehrsstation) im Bereich Purkshof.
Die Plangenehmigung für das Bauvorhaben „Neubau der
Verkehrsstation Karls Erlebnisdorf“ wurde am 15.12.2022 erteilt.
Bestandteil der Genehmigung ist eine Abstimmung zwischen
Vorhabenträger und Herrn Robert Dahl als Eigentümer des Erlebnisdorfes, zum
Ausbau der Wegeverbindung zwischen Ausbauende der Verkehrsstation und B 105.
(Anlage 1).
Eigentümer der öffentlichen Wegefläche ist die Gemeinde
Rövershagen.
Die Vereinbarung regelt die Planung, Herstellung und
Finanzierung des Ausbaus dieser Wegeverbindung.
§ 1 Beschreibung des Vorhabens
Bei dem auszubauenden Weg handelt es
sich um eine Sackgasse, die ausschließlich das Anliegerflurstück Purkshof 40
(Gemarkung Purkshof, Flur 1,
Flurstück 39/2), die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und dann neu,
den Haltepunkt der DB erschließt und an das übergeordnete Verkehrsnetz
anbindet.
Das Wegeflurstück, bestehend aus den Flurstücken 54/1,
54/2 und 39/3, Flur 1, Purkshof, soll entsprechend der Nutzungsnotwendigkeit
zwischen der Bundesstraße 105 und der Verkehrsstation ausgebaut werden.
Der Ausbau hat so zu erfolgen, dass
- die fußläufige Erreichbarkeit von Karl´s Erlebnisdorf
bzw. in umgekehrter Richtung der Verkehrsstation,
- die Anforderungen der Erschließung des
Anliegerflurstückes und
- die Nutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr
(Tonnagebelastung)
erfüllt werden.
§ 2 Leistungen der „Karls“ GmbH
1.
Die Karls Tourismus GmbH beauftragt die
Planungsleistung sowie die Bauausführung zur Herstellung der unter §1
beschriebenen Maßnahme.
2.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der
Gemeinde, der Verkehrsbehörde des Landkreises Rostock sowie weiteren ggf. von
der Planung betroffenen Trägern öffentlicher Belange.
3.
Ggf. erteilte Auflagen, Erstellung weiterer
Gutachten etc. sind durch die „Karls Tourismus GmbH“ zu ihren Lasten zu
beauftragen und deren Ergebnis zu erfüllen.
4.
Sollte für die Anbindung des Weges an die
Anlagen der DB Grunderwerb notwendig werden, übernimmt die Karl´s Tourismus
GmbH alle damit verbundenen Maßnahmen und Kosten.
Nach Eintragung der neu gebildeten Flurstücke in das
Liegenschaftskataster des Landkreises Rostock, überträgt die Karl´s Tourismus
GmbH diese Flurstücke kostenlos an die Gemeinde.
5.
Die Karls Tourismus GmbH verpflichtet sich, alle
baulichen Maßnahmen nach den
aktuell anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
6.
Die Karls Tourismus GmbH übernimmt für die
Dauer der Bauphase (Baubeginn bis Abnahme der Verkehrsanlage durch die
Gemeinde) die Verkehrssicherungspflicht.
Die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen
und deren ggf. notwendigen Beantragungen bei den zuständigen
Behörden für die Dauer der Bauphase liegen in der Verantwortung der Karls Tourismus GmbH.
Sie bleibt für die Dauer der Gewährleistung als
Auftraggeber in der Verantwortung.
7.
Die Karls Tourismus GmbH hält die Gemeinde
von etwaigen Entschädigungsansprüchen Dritter, die sich aus der Realisierung
der Maßnahme ergeben,
frei.
8.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme hat eine
Abnahme mit dem Baubetrieb, der Karl´s Tourismus GmbH und der Gemeinde zu
erfolgen.
9.
Die Kosten der Ausbaumaßnahme sind dem Amt
Rostocker Heide unverzüglich nach Schlussrechnung zur haushaltstechnischen
Aktivierung zu übergeben.
- Die Karl’s Tourismus GmbH verpflichtet sich,
die Unterhaltung bzw. Instandhaltung der Verkehrsanlage zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und die Durchführung der
Winterdienstleistung abzusichern und zu Ihren Lasten durchzuführen.
§ 3 Leistungen der Gemeinde
Die Gemeinde überlässt der Karls Tourismus GmbH die Wegeflurstücke - Flurstücke 54/2 und
39/3, Gemarkung Purkshof, Flur 1 - für die Dauer der Baumaßnahme.
§ 5 Kostenübernahme
Die Karls Tourismus GmbH ist Kostenträger der Maßnahme und beauftragt sämtliche Leistungen, die sich aus dem in § 1 beschriebenen Vorhaben und/oder ggf. den aus der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange resultierenden Maßnahmen ergeben, direkt.
Die Gemeinde ist von sämtlichen mit dieser Maßnahme verbundenen Kosten freizuhalten.
§ 6 Schlussbestimmungen
1.
Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
2.
Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Die
Gemeinde und die Karls Tourismus GmbH erhalten je eine Ausfertigung. Die Anlage
1 ist Bestandteil der Vereinbarung.
3.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.
4.
Die Vertragsparteien verpflichten sich,
unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des
Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen.
Rövershagen, den …………… Purkshof,
den
_____________________________ ______________________
Dr. Verena Schöne Jörg Kuske Robert
Dahl
Bürgermeisterin 1. stellvertr.
Bürgermeister Karl´s
Tourismus GmbH