Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Pools, 36 m³ (3 x 6 m) auf dem Flurstück 50/2 außerhalb des Geltungsbereiches der IB Volkenshagen als Nebenanlage das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.

Die Grundstücke sind durch die private Nutzung als Frei- und Erholungsflächen mit Abgrenzung durch den Pflanzgebotsstreifen zum weiteren Außenbereich der im Flächennutzungsplan dargestellten Flächenausweisung – Fläche für Landwirtschaft - nicht mehr zugänglich. Damit ist die Festsetzungen des FNP nicht durchsetzbar.