Sitzung: 02.03.2023 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/3102/2023/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Pools, 36 m³ (3 x 6 m) auf dem
Flurstück 50/2 außerhalb des Geltungsbereiches der IB Volkenshagen als
Nebenanlage das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 35 (2) BauGB zu erteilen.
Die Grundstücke sind durch die private Nutzung
als Frei- und Erholungsflächen mit Abgrenzung durch den Pflanzgebotsstreifen
zum weiteren Außenbereich der im Flächennutzungsplan dargestellten
Flächenausweisung – Fläche für Landwirtschaft - nicht mehr zugänglich. Damit
ist die Festsetzungen des FNP nicht durchsetzbar.