Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Mietvertrag hinsichtlich der Anpassung des Mietzinses (§ 2 Abs. 1) ab dem 01.01.2023 für die Nutzung der Räumlichkeiten „Gemeindesaal mit Küche und sanitären Räume“ wie folgt:

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1.    Der Mietzins beträgt

a)       für Einwohner der Gemeinde Mönchhagen 

bis zu 3 Stunden                                                                            50,00 Euro

 

b)       für Einwohner der Gemeinde Mönchhagen 

mehr als 3 h bis zu 24 h                                                                180,00 Euro

 

c)        Sondervereinbarung für Tanzen, Zumba, Yoga                            1,90 Euro/pro Person/

                                                                                                                        pro Veranstaltung

 

d)       Für den Verein „Freizeit- und Begegnungsstätte“, Feuerwehrverein und Vereine, Parteien, Wählerschaften der Gemeinde sowie die Seniorengruppe sind öffentliche Veranstaltungen kostenfrei.

 

e)        Für aktive Mitglieder der Feuerwehr und Angehörige 1. Grades ist ein Mal im Jahr die Nutzung kostenfrei.

                                        

 Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten.

 

2.       Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

3.       Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

 

Mietvertrag

 

Gemeindesaal Mönchhagen

(kurzfristige Vergabe)

 

zwischen              der Gemeinde Mönchhagen über Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande, Tel.: 038201 - 500 0, als Eigentümer des Gemeindesaales, Unterdorf 10 in 18182 Mönchhagen

vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Peters

- im Vertrag Vermieter genannt -

 

und                        ________________________________________________________________________

                                                                                                                           - im Vertrag Mieter genannt -

 

über die Nutzung des Gemeindesaales in Mönchhagen.

 

§ 1 Vertragsobjekt

 

1.     Der Vermieter überlässt dem Mieter die in Abs. 2 bezeichneten Räume für folgende Veranstaltung zur Nutzung:

 

Veranstaltung:         

 

von                                  

 

 

 

 

bis                                    

 

 

 

 

2.     Das Mietverhältnis umfasst die Räume des Gemeindesaales, die sanitären Einrichtungen, die Küche einschließlich Geschirrspüler. Über diesen Antrag und Ausnahmen entscheiden ausschließlich der Bürgermeister bzw. seine gesetzlichen Vertreter.

 

3.     Der Mieter ist berechtigt, die gemieteten Räume während der Mietzeit mit folgenden Einrichtungen, Gegenständen auszustatten:

 

 

 

 

 

4.     Der Vermieter behält sich vor, vor Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird. Dem Vermieter sind anlässlich des Abschlusses des Mietvertrages entstandene Unkosten vom Mieter zu erstatten.

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1.    Der Mietzins beträgt

a)     für Einwohner der Gemeinde Mönchhagen 

bis zu 3 Stunden                                                                                        50,00 Euro

 

b)     für Einwohner der Gemeinde Mönchhagen 

mehr als 3 h bis zu 24 h                                                                           180,00 Euro

 

c)     Sondervereinbarung für Tanzen, Zumba, Yoga                                   1,90 Euro/pro Person/pro Veranstaltung

 

d)       Für den Verein „Freizeit- und Begegnungsstätte“, Feuerwehrverein und Vereine, Parteien, Wählerschaften der Gemeinde sowie die Seniorengruppe sind öffentliche Veranstaltungen kostenfrei.

 

e)     Für aktive Mitglieder der Feuerwehr und Angehörige 1. Grades ist ein Mal im Jahr die Nutzung kostenfrei.

                                       

 Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten.

 

2.     Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

3.     Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

 

 

§ 3 Hausrecht

 

Der Bürgermeister und mit dessen Vollmacht, der Gemeindearbeiter, üben im Auftrag der Gemeinde gegenüber dem Mieter und den Besuchern das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

 

§ 4 Haftung

 

1.     Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurück-zugeben. Er haftet für jeden Schaden, der an der Mietsache während der Dauer des Mietverhältnisses entsteht.

 

2.     Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen aus Schäden freizuhalten und freizustellen, die ihm, seinem Beauftragten oder Besuchern entstehen.

 

 

 

 

 

 

§ 5 Übergabe der Mietsache

 

1.       Die Anmeldung für die Nutzung des Gemeindesaales erfolgt maximal 6 Monate im Voraus.

Die Nutzungsvereinbarung kann ich den Sprechstunden des Bürgermeisters jeden 2. und 4. Montag im Monat in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr abgeschlossen werden.

 

2.       Die genutzten Räume und Ausrüstungsgegenstände sind bis 16:00 Uhr des Folgetages in gereinigtem Zu-stand an den Gemeindearbeiter zu übergeben.

 

3.       Die Schlüsselübergabe / Besichtigung der Räumlichkeiten / Nutzungsabnahme und Rückgabe ist mit

dem Gemeindearbeiter telefonisch zu vereinbaren: Rufnummer 0172 - 6972741.

 

4.       Bei der Schlüsselübergabe für die Nutzung ist die Zahlung des Nutzungsentgeltes nachzuweisen.

 

 

§ 6 Besondere Bestimmungen und Auflagen

 

1.       Von diesem Vertrag erhalten der Vermieter und der Mieter je eine Ausfertigung.

 

2.       Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie als Ergänzung dieses Vertrages schriftlich zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart werden.

 

3.       Der Veranstalter reinigt die Räumlichkeiten mit eigenen Reinigungsmitteln.

 

4.       Jeder Veranstalter entsorgt seinen Müll selbst.

 

5.       Sanitär- und Verbrauchsmaterial wird von der Gemeinde gestellt.

 

6.       Die Versorgungsmedien Wasser, Strom, Heizung und Entwässerung stellt die Gemeinde bereit.

 

7.       Die zumutbare Lärmbelästigung darf zum Schutz der Nachbarschaft nicht überschritten werden.

 

 

 

§ 7 Zuwiderhandlungen

 

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei unsachgemäßer Behandlung der Mietsache die Nutzung zu versagen.

 

 

 

Mönchhagen, den

 

 

 

 

 

 

Vermieter

 

Mieter

 

 

Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für die Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen verantwortlich. Wir verweisen hier auf die derzeitigen Corona-Auflagen gemäß Landesverordnung M-V in der jeweiligen gültigen Fassung.