Sitzung: 30.01.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/1654/2023/GMÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt auf Grundlage des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit
geltenden Fassung die Straße „Am Mönchpark“ (vorläufige Bezeichnung: Gemarkung
Mönchhagen, Flur 2, Flurstücke 58/4a und 59/10a) dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung
festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als
Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.