Sitzung: 20.02.2023 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1608/2022/GBL
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage über die Erweiterung eines
Bestandswohngebäudes auf dem Flurstück 254 der Flur 2 Gemarkung Cordshagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen
zu erteilen.
Wenn
jedoch mit der Erweiterung des Bestandshauses eine eigenständigen Wohneinheit
entsteht, steht dem Vorhaben der öffentliche belang der Verfestigung eines Außenbereichssplitters nach § 35 (3) BauGB
entgegen.