Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage über die Erweiterung eines Bestandswohngebäudes auf dem Flurstück 254 der Flur 2 Gemarkung Cordshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Wenn jedoch mit der Erweiterung des Bestandshauses eine eigenständigen Wohneinheit entsteht, steht dem Vorhaben der öffentliche belang der Verfestigung eines  Außenbereichssplitters nach § 35 (3) BauGB entgegen.