Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB und unter dem Hinweis der Untere Bauaufsichtsbehörde, dass der Vorhabenstandort dem § 34 BauGB zuzuordnen ist, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Stallgebäudes auf dem Flurstück 74/10 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen zu einer Wohneinheit mit Stall und Wirtschaftsgebäude aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.