Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Entwurf der Dienstanweisung für der Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

 

Dienstanweisung für die Umsetzung des Beschlusses VFA/2544/2022/GRÖ der Gemeindevertretung Rövershagen vom 17.10.2022 zur Umwandlung des Bauhofes in einen Regiebetrieb der Gemeinde

 

Die Gemeinde Rövershagen betreibt ab 01. Januar 2023 ihren Bauhof als Regiebetrieb der Gemeinde unter dem Namen „Bauhof Rövershagen“.

Für die Regiebetriebsform gelten folgende gesetzlichen Grundlagen:

o   die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV),

o   die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) und

o   die Gemeindekassenverordnung (GemKVO).

Ein Regiebetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche Betriebsform auf der Grundlage der Kommunalverfassung. Er dient der wirtschaftlich geprägten Erfüllung öffentlicher Aufgaben und wird durch die Gemeinde verwaltet.  Kommunale Regiebetriebe sind vollständig in die  Gemeinde integrierte Struktureinheiten und rechtlich, organisatorisch sowie auch haushalts- und finanzwirtschaftlich der kommunalen Hoheitsgewalt unterstellt.

Wie bei der kommunalen Haushaltsführung ist der Regiebetrieb gesetzlich zur doppelten Buchführung in Konten verpflichtet und die Personalangelegenheiten sind in den allgemeinen Stellenplan der Kommune eingebunden.

Die Regiebetriebsform entsteht aufgrund verwaltungsinterner Anordnungen der zuständigen Gemeindeorgane, hier der o.g. Beschluss der Gemeindevertretung.

 

 Da bei der Regiebetriebsform keine eigene Wirtschaftsführung erfolgt, entscheiden die Organe der Kommune in allen wichtigen Fragen der Betriebsführung. Mangels Rechtspersönlichkeit des Regiebetriebes ist der gesetzliche Vertreter des Regiebetriebes der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Gemeinde.

Regiebetriebe unterliegen einer um die Kostenrechnung erweiterten Buchführung mit allen Erträgen und Aufwendungen sowie allen Einnahmen und Ausgaben, sind im Haushalt der kommunalen Gebietskörperschaft veranschlagt und eingebettet in den Haushaltsvollzug. Sie besitzen kein abgegrenztes Betriebsvermögen, sondern sind in die gemeindliche Haushaltspraxis eingeordnet. Die hoheitliche Einflussnahme der Gemeinde ist jederzeit auf direktem Wege umfassend gewährleistet.

Die Gemeinde Rövershagen beabsichtigt mit der Etablierung des Bauhofes als Regiebetrieb:

o   die langfristige Sicherung der Leitung des Bauhofes durch einen beauftragten Leiter, der direkt und unmittelbar den Weisungen der Gemeinde/der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters unterstellt ist,

  • die Übertragung von Kompetenzen an den Leiter des Bauhofes, der jeweils in Abstimmung mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und den jeweiligen Fachabteilungen für den Haushaltsvollzug und die Budgetverwaltung der Konten, die die Aufgaben des Bauhofes betreffen, im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00 EUR verantwortlich ist. Für die Produktkonten im Budget des Bauhofs (bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00 EUR) unterzeichnet der Leiter des Bauhofes für die rechnerische und sachliche Richtigkeit.
    Der / die Bürgermeister/in ist für die Anordnungsbefugnis zuständig (3. Unterschrift).

 

o   die Erzielung von Kenntnissen über die anfallenden Kosten der einzelnen

Einrichtungen/Aufgabenkomplexe (Kostenträger) und deren sachgerechte Verrechnung

o   ggf. die Nutzung von steuerlichen Vorteilen.

Bei der Umsetzung der Betriebsform „Regiebetrieb“ für den Bauhof Rövershagen werden die bestehenden Strukturen im Wesentlichen beibehalten. Das heißt, alle bisherigen Mitarbeiter werden ohne Änderung ihrer arbeitsvertraglichen Regelung weiterbeschäftigt.

Bisher hat die Gemeinde einen Mitarbeiter beschäftigt, der bereits mit ca. 25 Prozent seiner Arbeitszeit (lt. Arbeitsvertrag) mit der Koordinierung der Aufgaben des Bauhofes eingestellt war. In der Praxis hat sich ergeben, dass dieser Aufgabenbereich derzeit ca. 60 Prozent umfasst. Er übernimmt ab 01.01.2023 die Aufgaben eines Bauhofleiters (direkt unterstellt der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister) und ist gegenüber den Mitarbeitern des Bauhofes im Auftrag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters weisungsbefugt.

In Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben erhält er eine Vergütung nach der EG 7/8.

 

 

 

Der Leiter des Bauhofes

 

Voraussetzungen und Eigenschaften

Für einen Bauhof in der Größenordnung der Gemeinde Rövershagen mit weniger als zehn Mitarbeitern ist in der Regel eine handwerkliche Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung ausreichend. Gleichwohl werden aufgrund der hohen Anforderungen und der hohen Verantwortung zusätzliche Qualifikationen gefordert. Der Bauhofleiter beauftragt direkt die ihm unterstellten Mitarbeiter und führt Arbeiten auch selbst aus. 

Wichtige persönliche Eigenschaften eines Bauhofleiters sind:

  • Eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise
  • Durchsetzungsvermögen
  • Flexibilität
  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Engagement, Leistungsbereitschaft
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Souveränes Auftreten
  • Innovationsfähigkeit
  • Bürger- und Servicefreundlichkeit
  • gute Ortskenntnisse
  • Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten
  • Wohnortnähe ist wünschenswert

Aufgaben des Bauhofleiters

Dem Bauhofleiter obliegt in der Regel die fachliche und unmittelbar personelle Leitung des Bauhofs, inkl. des Fuhrparks.

Organisation der Fachaufgaben:
Auftragsplanung, Verkehrssicherungspflichten, Tätigkeits- und Terminsteuerung, Arbeitsvorbereitung, Kontrollmaßnahmen, wie zum Beispiel:

  • Baumkontrollen, Baumpflege, Ersatzbepflanzung
  • Gewässerkontrolle
  • Spielplatzkontrollen, Spielplatzunterhaltung
  • Entwässerung
  • Straßenbeleuchtung
  • Straßenkontrollen, Straßenunterhaltung
  • Straßenreinigung
  • Werkstattarbeiten (z.B. Fahrzeug- und Gerätereparaturen, Elektro-, Fliesenleger-, Maler-, Maurer-, Schlosser-, Schreiner- und Zimmererarbeiten)
  • Winterdienst / Einsatzleitung

Personal:

  • Personaleinsatzplanung, Urlaubs- und Schichtpläne, Rufbereitschaft
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Dienst-/Betriebsanweisungen
  • Fachliche Personalführung
  • Mitwirkung bei der Personalbemessung, Personalentwicklung, Personalqualifikation, Personalbeschaffung, bei der Führung von Jahresgesprächen sowie der Leistungsbewertung für das Leistungsentgelt

Bauhoffahrzeuge, Maschinen, Material:

  • Investitionsplanung
  • Mitwirkung bei der Beschaffung / Ausschreibung / Vergabe von Fahrzeugen nach VOL (z.B. Erstellung von Leistungsverzeichnissen)
  • Mitwirkung bei Entscheidung über Kauf / Leihe / Leasing / Miete / Kooperation sowie Anschaffung von Neufahrzeugen / Gebrauchtfahrzeugen
  • Disposition von Betriebsmitteln, Materialbewirtschaftung, Geräteeinsatz

Kaufmännische Aufgaben:

  • Vorbereitung der Haushaltsplanung
  • Haushaltsvollzug /-ausführung, Budgetverwaltung im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einem Nettowert von 5.000,00 EUR in Abstimmung mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und den Fachabteilungen der Verwaltung,
  • Überwachung der Wirtschaftlichkeit
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Personal- und Fahrzeugstundensätzen
  • Einholung von Angeboten für benötigte Fremdleistungen/ Mitwirkung bei Auftragsvergaben nach VOB und VOL

Weitere Aufgaben:

  • Schlüsselwart der öffentlichen Gebäude
  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Anlagensicherheit, Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Mitarbeiterunterweisungen
  • Zusammenarbeit und Berichterstattung an die Bürgermeisterin/den Bürgermeister
  • Mitwirkung bei der Kontrolle der Aufgrabungen in der Kommune durch Fremdfirmen und Weitergabe der Ergebnisse an die Fachabteilung der Verwaltung
  • Bei Bedarf Teilnahme an Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen
  • Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Beauftragung durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin

 

 

Besondere Aufgaben:

Zukünftig steht die Fortführung der Digitalisierung im „Bauhof Rövershagen“ im Fokus, um die Arbeitsvorgänge zu effektivieren. Neben der bereits vorhandenen und genutzten klassischen Bürosoftware (Word, Excel, Outlook etc.) werden derzeit viele Daten schon mobil und papierlos erfasst. Allerdings ist es notwendig, schrittweise weitere allgemein gängige Module zum Einsatz zu bringen, um Abläufe zu straffen und besser kontrollieren zu können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Ausschreibungen, Preisanfragen
  • Baumkontrolle
  • Bestellverwaltung
  • Budgetplanung und -überwachung
  • Einsatzplanung,
  • Personalplanung, 
  • Ersatzteilmanagement
  • Fahrtenbuch
  • Fehlzeiten- und Sondertage erfassen (z.B. Urlaub, Überstunden, Krankheit)
  • Fuhrparkverwaltung / Fuhrparkmanagement / Fahrzeugplanung
  • Geokodierung
  • Gerätemanagement / Geräteplanung
  • Inventur
  • Kataster (Bäume, Brücken, Gebäude, Schilder, Spielgeräte, …)
  • Mähnachweis
  • Rufbereitschaften,
  • Schichtplanung
  • Spielplatzkontrolle
  • Straßenkontrolle
  • Urlaubsplanung,
  • Winterdienst-Planung und Nachweis
  • Zeiterfassung

Die vorliegende Dienstanweisung wurde von der Gemeindevertretung Rövershagen am 12.12.2022 beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

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Dr. Verena Schöne                                                                            Jörg Kuske

Bürgermeisterin                                                                                 1. Stellv. Bürgermeister