Sitzung: 12.12.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: V00/2558/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
den Entwurf der Dienstanweisung für der Regiebetrieb „Bauhof Rövershagen“ mit
folgenden Änderungen und Ergänzungen:
Dienstanweisung für die
Umsetzung des Beschlusses VFA/2544/2022/GRÖ der Gemeindevertretung Rövershagen
vom 17.10.2022 zur Umwandlung des Bauhofes in einen Regiebetrieb der Gemeinde
Die Gemeinde Rövershagen betreibt ab
01. Januar 2023 ihren Bauhof als Regiebetrieb der Gemeinde unter dem Namen
„Bauhof Rövershagen“.
Für die Regiebetriebsform
gelten folgende gesetzlichen Grundlagen:
o die Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV),
o die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO)
und
o die Gemeindekassenverordnung (GemKVO).
Ein Regiebetrieb ist eine besondere öffentlich-rechtliche
Betriebsform auf der Grundlage der Kommunalverfassung. Er dient der
wirtschaftlich geprägten Erfüllung öffentlicher Aufgaben und wird durch die
Gemeinde verwaltet. Kommunale
Regiebetriebe sind vollständig in die Gemeinde integrierte Struktureinheiten und rechtlich, organisatorisch sowie
auch haushalts- und finanzwirtschaftlich der kommunalen Hoheitsgewalt unterstellt.
Wie bei der kommunalen
Haushaltsführung ist der Regiebetrieb gesetzlich zur doppelten Buchführung in
Konten verpflichtet und die Personalangelegenheiten sind in den allgemeinen
Stellenplan der Kommune eingebunden.
Die Regiebetriebsform entsteht
aufgrund verwaltungsinterner
Anordnungen der zuständigen Gemeindeorgane, hier der o.g.
Beschluss der Gemeindevertretung.
Da bei der Regiebetriebsform keine eigene Wirtschaftsführung erfolgt,
entscheiden die Organe der Kommune in allen wichtigen Fragen der
Betriebsführung. Mangels
Rechtspersönlichkeit des Regiebetriebes ist der gesetzliche Vertreter des
Regiebetriebes der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Gemeinde.
Regiebetriebe unterliegen einer um die Kostenrechnung
erweiterten Buchführung mit allen Erträgen und Aufwendungen sowie allen
Einnahmen und Ausgaben, sind im Haushalt der kommunalen
Gebietskörperschaft veranschlagt und
eingebettet in den Haushaltsvollzug. Sie besitzen kein abgegrenztes
Betriebsvermögen, sondern sind in die gemeindliche Haushaltspraxis eingeordnet.
Die hoheitliche Einflussnahme der Gemeinde ist jederzeit auf direktem Wege
umfassend gewährleistet.
Die Gemeinde Rövershagen beabsichtigt mit der
Etablierung des Bauhofes als Regiebetrieb:
o die langfristige Sicherung der Leitung des Bauhofes
durch einen beauftragten Leiter, der direkt und unmittelbar den Weisungen der
Gemeinde/der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters unterstellt ist,
- die Übertragung von Kompetenzen an den
Leiter des Bauhofes, der jeweils in Abstimmung mit der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister und den jeweiligen Fachabteilungen für den Haushaltsvollzug
und die Budgetverwaltung der Konten, die die Aufgaben des Bauhofes betreffen,
im Rahmen der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einer Nettowertgrenze
von 5.000,00 EUR verantwortlich ist. Für die Produktkonten im Budget des Bauhofs
(bis zu einer Nettowertgrenze von 5.000,00 EUR) unterzeichnet der Leiter
des Bauhofes für die rechnerische und sachliche Richtigkeit.
Der / die Bürgermeister/in ist für die Anordnungsbefugnis zuständig (3. Unterschrift).
o die Erzielung von Kenntnissen über die anfallenden
Kosten der einzelnen
Einrichtungen/Aufgabenkomplexe
(Kostenträger) und deren sachgerechte Verrechnung
o ggf. die Nutzung von steuerlichen Vorteilen.
Bei der Umsetzung
der Betriebsform „Regiebetrieb“ für den Bauhof Rövershagen werden die
bestehenden Strukturen im Wesentlichen beibehalten. Das heißt, alle bisherigen
Mitarbeiter werden ohne Änderung ihrer arbeitsvertraglichen Regelung
weiterbeschäftigt.
Bisher hat die
Gemeinde einen Mitarbeiter beschäftigt, der bereits mit ca. 25 Prozent seiner
Arbeitszeit (lt. Arbeitsvertrag) mit der Koordinierung der Aufgaben des
Bauhofes eingestellt war. In der Praxis hat sich ergeben, dass dieser
Aufgabenbereich derzeit ca. 60 Prozent umfasst. Er übernimmt ab 01.01.2023 die
Aufgaben eines Bauhofleiters (direkt unterstellt der Bürgermeisterin/dem
Bürgermeister) und ist gegenüber den Mitarbeitern des Bauhofes im Auftrag der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters weisungsbefugt.
In Wahrnehmung
der beschriebenen Aufgaben erhält er eine Vergütung nach der EG 7/8.
Der Leiter des
Bauhofes
Voraussetzungen und Eigenschaften
Für einen Bauhof in der Größenordnung
der Gemeinde Rövershagen mit weniger als zehn Mitarbeitern ist in der Regel
eine handwerkliche Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung ausreichend.
Gleichwohl werden aufgrund der hohen Anforderungen und der hohen Verantwortung
zusätzliche Qualifikationen gefordert. Der Bauhofleiter beauftragt direkt die
ihm unterstellten Mitarbeiter und führt Arbeiten auch selbst aus.
Wichtige persönliche Eigenschaften
eines Bauhofleiters sind:
- Eigenverantwortliche und selbstständige
Arbeitsweise
- Durchsetzungsvermögen
- Flexibilität
- Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- Engagement, Leistungsbereitschaft
- Entscheidungsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Souveränes Auftreten
- Innovationsfähigkeit
- Bürger- und Servicefreundlichkeit
- gute Ortskenntnisse
- Bereitschaft zu Winter- und
Wochenenddiensten sowie zur Arbeit außerhalb der regelmäßigen
Arbeitszeiten
- Wohnortnähe ist wünschenswert
Aufgaben des Bauhofleiters
Dem Bauhofleiter obliegt in der Regel
die fachliche und unmittelbar personelle Leitung des Bauhofs, inkl. des
Fuhrparks.
Organisation der Fachaufgaben:
Auftragsplanung, Verkehrssicherungspflichten,
Tätigkeits- und Terminsteuerung, Arbeitsvorbereitung, Kontrollmaßnahmen, wie
zum Beispiel:
- Baumkontrollen, Baumpflege, Ersatzbepflanzung
- Gewässerkontrolle
- Spielplatzkontrollen, Spielplatzunterhaltung
- Entwässerung
- Straßenbeleuchtung
- Straßenkontrollen, Straßenunterhaltung
- Straßenreinigung
- Werkstattarbeiten (z.B. Fahrzeug- und Gerätereparaturen, Elektro-,
Fliesenleger-, Maler-, Maurer-, Schlosser-, Schreiner- und
Zimmererarbeiten)
- Winterdienst / Einsatzleitung
Personal:
- Personaleinsatzplanung, Urlaubs- und Schichtpläne, Rufbereitschaft
- Mitwirkung bei der Erstellung von Dienst-/Betriebsanweisungen
- Fachliche Personalführung
- Mitwirkung bei der Personalbemessung, Personalentwicklung, Personalqualifikation,
Personalbeschaffung, bei der Führung von Jahresgesprächen sowie der Leistungsbewertung
für das Leistungsentgelt
Bauhoffahrzeuge, Maschinen, Material:
- Investitionsplanung
- Mitwirkung bei der Beschaffung / Ausschreibung / Vergabe von
Fahrzeugen nach VOL (z.B. Erstellung von Leistungsverzeichnissen)
- Mitwirkung bei Entscheidung über Kauf / Leihe / Leasing / Miete /
Kooperation sowie Anschaffung von Neufahrzeugen / Gebrauchtfahrzeugen
- Disposition von Betriebsmitteln, Materialbewirtschaftung,
Geräteeinsatz
Kaufmännische Aufgaben:
- Vorbereitung der Haushaltsplanung
- Haushaltsvollzug /-ausführung, Budgetverwaltung im Rahmen der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bis zu einem Nettowert von 5.000,00
EUR in Abstimmung mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und den
Fachabteilungen der Verwaltung,
- Überwachung der Wirtschaftlichkeit
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Personal- und Fahrzeugstundensätzen
- Einholung von Angeboten für benötigte Fremdleistungen/ Mitwirkung bei
Auftragsvergaben nach VOB und VOL
Weitere Aufgaben:
- Schlüsselwart der
öffentlichen Gebäude
- Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Anlagensicherheit,
Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV),
Mitarbeiterunterweisungen
- Zusammenarbeit und Berichterstattung an die Bürgermeisterin/den
Bürgermeister
- Mitwirkung bei der Kontrolle der Aufgrabungen in der Kommune durch
Fremdfirmen und Weitergabe der Ergebnisse an die Fachabteilung der
Verwaltung
- Bei Bedarf Teilnahme an Ausschuss- und Gemeindevertretersitzungen
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Beauftragung durch den
Bürgermeister/die Bürgermeisterin
Besondere Aufgaben:
Zukünftig steht die Fortführung der Digitalisierung im
„Bauhof Rövershagen“ im Fokus, um die Arbeitsvorgänge zu effektivieren. Neben
der bereits vorhandenen und genutzten klassischen Bürosoftware (Word, Excel,
Outlook etc.) werden derzeit viele Daten schon mobil und papierlos erfasst.
Allerdings ist es notwendig, schrittweise weitere allgemein gängige Module zum
Einsatz zu bringen, um Abläufe zu straffen und besser kontrollieren zu können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Ausschreibungen,
Preisanfragen
- Baumkontrolle
- Bestellverwaltung
- Budgetplanung
und -überwachung
- Einsatzplanung,
- Personalplanung,
- Ersatzteilmanagement
- Fahrtenbuch
- Fehlzeiten-
und Sondertage erfassen (z.B. Urlaub, Überstunden, Krankheit)
- Fuhrparkverwaltung
/ Fuhrparkmanagement / Fahrzeugplanung
- Geokodierung
- Gerätemanagement
/ Geräteplanung
- Inventur
- Kataster
(Bäume, Brücken, Gebäude, Schilder, Spielgeräte, …)
- Mähnachweis
- Rufbereitschaften,
- Schichtplanung
- Spielplatzkontrolle
- Straßenkontrolle
- Urlaubsplanung,
- Winterdienst-Planung
und Nachweis
- Zeiterfassung
Die
vorliegende Dienstanweisung wurde von der Gemeindevertretung Rövershagen am
12.12.2022 beschlossen und tritt am 01.01.2023 in Kraft.
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Dr. Verena Schöne Jörg
Kuske
Bürgermeisterin 1.
Stellv. Bürgermeister