Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

  

 

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 10.11.2021, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 5,44 €/ha durch den Gebührensatz 5,61 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 45,54 €/ha durch den Gebührensatz 51,80 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 9,22 €/ha durch den Gebührensatz 9,62 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 1,42 €/ha durch den Gebührensatz 1,20 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 17,09 €/ha durch den Gebührensatz 14,43 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 2,81 €/ha durch den Gebührensatz 2,37 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 19,96 €/ha durch den Gebührensatz 2,75 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 239,55 €/ha durch den Gebührensatz 32,98 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 39,04 €/ha durch den Gebührensatz 5,37 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 29,93 €/Ha durch den Gebührensatz 31,81 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 359,19 €/ha durch den Gebührensatz 381,73 €/ha ersetzt

 

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Gelbensande, den ………

 

 

 

Manfred Labitzke                                           Siegel

  Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 9. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.    Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1.           Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (2.525,83 €)

-       Mehrkosten Handmahd/-arbeit in 2020 (1.786,40 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,9192

229,7902

1.737,2139

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,1930

73,8899

558,6076

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4800

15,0288

113,6177

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,5173

33,4345

252,7648

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1709

6,4053

48,4241

Grünanlage                               (III)

27,2073

27,4794

207,7443

Verkehrsfläche                          (II)

90,4060

547,8601

4.141,8224

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,6747

728,8915

5.510,4197

Waldfläche                                (I)

2.449,5182

1.237,0067

9.351,7707

Wasserfläche                            (III)

22,8066

2,3035

17,4145

gesamt

3.372,8932

2.902,0899

21.939,7996

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.449,5182

9.351,7707

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

148,5155

6.804,0265

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

774,8595

5.784,0025

gesamt

3.372,8932

21.939,7996

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 2.525,83 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2020 in Höhe von 1.786,40 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

anteilige Mehrkosten

In €

gesamt

in €

Verwalt-

ungskosten

10 %

in €

Gesamt-kosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.449,5182

72,6237

1.834,3500

9.351,7707

1.297,3489

12.483,4695

1.248,3470

13.731,82

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

(II)

148,5155

4,4032

111,2175

6.804,0265

78,6589

6.993,9029

699,3903

7.693,29

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

774,8595

22,9731

580,2625

 

5.784,0025

410,3922

6.774,6572

677,4657

7.452,12

 

gesamt

3.372,8932

100,0000

2.525,8300

21.939,7996

1.786,4000

26.252,0296

2.625,2030

28.877,23

 

 

 

 

2.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (2,1871 €)

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)    

13,0080

6

78,0480

170,6994

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,4890

6

14,9340

32,6623

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

6

4,0674

8,8958

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,9894

6

29,9364

65,4742

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                          

3,0541

2

6,1082

13,3593

Grünanlage                                 (III) 

7,1558

1

7,1558

15,6505

Verkehrsfläche                             (II) 

31,1954

6

187,1724

409,3663

landwirtschaftl. Fläche                (III) 

140,2231

1

140,2231

306,6831

Waldfläche                                    (I)

947,7252

0,5

473,8626

1.036,3889

Wasserfläche                              (III)      

5,8534

0,1

0,5853

1,2802

gesamt

1.156,3713

 

942,0933

2.060,4600

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten 10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

947,7252

1.036,3889

103,6389

1.140,03

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

 

52,3597

 

687,0980

 

68,7098

       

755,81

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

 

156,2864

 

  336,9731

 

33,6973

 

370,67

gesamt

1.156,3713

2.060,4600

206,0460

2.266,51

 

 

 

 

 

2.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (4,9972 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)    Waldflächen (I)

e)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)     Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (III)        

5,2193

6

31,3158

156,4914

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

3,4561

6

20,7366

103,6250

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof            (III)              

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

0,2982

1

0,2982

1,4902

Verkehrsfläche                              (II)

18,1363

6

108,8178

543,7845

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

9,6122

1

9,6122

48,0341

Waldfläche                                     (I)

597,4782

0,5

298,7391

1.492,8595

Wasserfläche                               (III) 

0,2509

0,1

0,0251

0,1254

gesamt

634,4512

 

469,5448

2.346,4100

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

597,4782

1.492,8595

149,2860

1.642,15

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

26,8117

 

803,9008

80,3901

884,29

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

10,1613

49,6496

4,9650

54,61

gesamt

634,4512

2.346,4100

234,6410

2.581,05

 

 

 

2.4.           Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 01.04.2022 und 06.07.2022. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (57,8359 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)    Waldflächen (I)

h)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                        

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,2534

6

  1,5204

87,9336

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,6863

0,5

0,3432

19,8464

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

-

Gesamt

0,9397

 

1,8636

107,7800

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,6863

19,8464

1,9846

21,83

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,2534

87,9336

8,7934

96,73

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

-

-

-

-

gesamt

0,9397

107,7800

10,7780

118,56

 

 

 

 

3.    Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1.           Gewässerunterhaltung

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                13.731,82 €

 

Gesamtfläche:                                   2.449,5182 ha

 

Gebührensatz:                                          5,61 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                  7.693,29 €

 

Gesamtfläche:                                        148,5155 ha

 

Gebührensatz:                                        51,80 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                  7.452,12 €

 

Gesamtfläche:                                      774,8595 ha

 

Gebührensatz:                                          9,62 €/ha

 

 

 

3.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                  1.140,03 €

 

Gesamtfläche:                                        947,7252 ha

 

Gebührensatz:                                          1,20 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                     755,81

 

Gesamtfläche:                                        52,3597 ha

 

Gebührensatz:                                        14,43 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                  370,67

 

Gesamtfläche:                                   156,2864 ha   

 

Gebührensatz:                                      2,37 €/ha    

 

 

 

3.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)    Waldfläche                                       

 

Gesamtkosten:                                  1.642,15 €

 

Gesamtfläche:                                      597,4782 ha

 

Gebührensatz:                                      2,75 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                    884,29 €

 

Gesamtfläche:                                        26,8117 ha

 

Gebührensatz:                                      32,98 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                  54,61 €

 

Gesamtfläche:                                   10,1613 ha

 

Gebührensatz:                                     5,37 €/ha

 

 

 

 

3.4         Schöpfwerk Moorgraben

 

 

a)    Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                  21,83 €

 

Gesamtfläche:                                     0,6863 ha

 

Gebührensatz:                                 31,81 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                96,73 €

 

Gesamtfläche:                               0,2534 ha

 

Gebührensatz:                          381,73 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0000 ha

 

Gebührensatz:                                 0,00 €