Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage:

Ist nach Teilung des Grundstückes die Errichtung eines Tinyhauses auf der Teilfläche des Flurstückes 12/1 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz möglich, die nur mit einem Carport bebaut ist?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB

zu erteilen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei Teilung des Grundstückes die Erschließung beider Teilflächen sicherzustellen ist.