Sitzung: 24.11.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/3057/2022/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der
Voranfrage:
Ist nach Teilung des
Grundstückes die Errichtung eines Tinyhauses auf der Teilfläche des Flurstückes
12/1 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz möglich, die nur mit einem Carport
bebaut ist?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das
gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB
zu erteilen.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei Teilung
des Grundstückes die Erschließung beider Teilflächen sicherzustellen ist.