Sitzung: 24.11.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VOA/3053/2022/GBE
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, dass die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag vom
26.06.2018 von der Bentwisch GmbH für das Jahr 2022 geforderte Vergütungssumme
in Höhe von 301.546,00 EUR unter dem Produktkonto 01.11403.5629000 zu
begleichen.
Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende
Bürgermeister wird rückwirkend die Ermächtigung erteilt, die 4. Ergänzung zum
Dienstleistungsvertrag vom 26.06.2018 zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14
davon anwesend: 11
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Herr Krüger ist befangen und stimmt nicht mit ab.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt den Beschluss vom 09.06.2022 V00/2994/2022/GBE wie folgt zu ändern:
Die Bereitstellung der Grünschnittcontainer für
das Jahr 2022 wurde durch die Bentwisch GmbH ausgeschrieben und vergeben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt zur Finanzierung der Leistungserbringung für die Bereitstellung der
Grünschnittcontainer für das Jahr 2022 die Abrechnung über die 4. Ergänzung des
Dienstleistungsvertrages vom 26.06.2018 zu genehmigen.
Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto
01.11403.5629000.
Die Bentwisch GmbH hat für die Übernahme dieser
Leistung einen Nachtragswirtschaftsplan gem. § 18 Eigenbetriebsverordnung
(EigVO M-V) zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 14
davon anwesend: 11
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Herr Krüger ist befangen und stimmt nicht mit ab.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 50 KV M-V in
Höhe von 114.716,00 EUR auf dem Produktkonto 01.11403.5629000 als
unvorhergesehen, unabweisbar anzuerkennen. Die Deckung erfolgt durch die
Produktkonten 55100.5233900 (Grünschnittcontainer) in Höhe von 67.000 EUR,
55100.5233800 (Grünpflege im GE) in Höhe von 26.000 und 54102.5233830
(Baumpflege) in Höhe von 21.716 EUR.