Sitzung: 07.11.2022 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/1634/2022/GMÖ
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
17.09.2019
der Gemeinde Mönchhagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.11.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung
erlassen:
Artikel I – Änderung
Hinter § 7 wird neu eingefügt:
§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde
Mönchhagen in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.
(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Mönchhagen wird im Fall
seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mönchhagen, den ________________
Karl-Friedrich
Peters
Bürgermeister der
Gemeinde Mönchhagen Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 9
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
UND
Beschluss 2:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom 07.11.2022
der Gemeinde Mönchhagen in folgender Reihenfolge:
1. Britta
Baltrusch (wurde
schon gewählt, Beschluss 2- Nr. VZD/776/427/2019/GMÖ vom 26.06.2019)
2. Steffen
Dohse_________________
als
stellvertretende Mitglieder für Herrn Bodo Kaatz in den Amtsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 9
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0
Beschluss 3:
§3 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung wird wie
folgt geändert:
„Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen
sich dabei nicht auf die Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der
Gemeindevertretung beziehen.“