Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Daraufhin ergibt sich eine lange ausführliche, teils kontroverse Diskussion mit dem Ergebnis, dass im

Beschlussvorschlag 1 Änderungen in den §§ 5 und 6, inklusive der redaktionellen Änderungen in die Vereinbarung eingearbeitet werden, der

Beschlussvorschlag 2 völlig neu formuliert wird und der

Beschlussvorschlag 2 als Beschlussvorschlag 3 mit Änderungen in der Formulierung zur Beschlussfassung kommt (Die Änderungen sind farblich dargestellt.)

 

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den Knotenpunkt Bundesstraße 105 /Anbindung B-Plan 3.2/ Gemeindestraße An der Postsäule mit dem Straßenbauamt Stralsund gemeinsam auszubauen.

 

Zur Realisierung/Durchführung der sich, aus der vom Straßenbauamt Stralsund dazu vorgelegten Vereinbarung, für die Gemeinde Mönchhagen ergebenen Pflichten wird die folgende Vereinbarung mit der Eigentümergemeinschaft Seul/Degenhardt/Manthey geschlossen:

 

 

Vereinbarung zum gemeinsamen Ausbau des Knotenpunkt Bundesstraße 105 /Anbindung B-Plan 3.2/ Gemeindestraße An der Postsäule

 

 

Die Gemeinde Mönchhagen

über

Amt Rostocker Heide,

Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Karl-Friedrich Peters

sowie dessen 1. Stellv. Bürgermeisterin Frau Britta Baltrusch

                                                                                              im Weiteren „Gemeinde Mönchhagen“ genannt

 

 

und

 

 

die Eigentümergemeinschaft Degenhardt, Manthey und Seul

bestehend aus:

Herrn Ulf Degenhardt, Jungfernwisch 11, 18196 Dummerstorf

Herrn Dirk Manthey, Jungfernwisch 10, 18196 Dummerstorf

Herrn Karsten Seul, Büdnerei 8, 18059 Rostock

                                                                                              Im Weiteren „Eigentümergemeinschaft“ genannt.

 

vereinbaren:

 

 

Präambel

Die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 3.2 der Gemeinde Mönchhagen soll über einen neuen Anschluss an die B 105 erfolgen.
Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde eine verkehrstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, die den Knotenpunkt bereits im derzeitigen Zustand mit einer Qualität der
Stufe E bewertet. Die Straßenbauverwaltung Stralsund ist demnach in der Pflicht die Verkehrsführungsqualität an dem Knotenpunkt zu verbessern und macht dies zum Bestandteil der Erschließungsmaßnahmen zum B-Plan 3.2 (Anlage 1).

Die Vereinbarung regelt die Modalitäten der Pflichtübertragung aus der Vereinbarung zwischen Gemeinde Mönchhagen und Straßenbauamt Stralsund auf die Eigentümergemeinschaft.

Die Anlage 1 ist Gegenstand dieser Vereinbarung.

 

 

§ 1 Pflichten der Eigentümergemeinschaft

 

Die Eigentümergemeinschaft führt die in den §§ 1 und 2 der Anlage 1 aufgeführten Baumaßnahmen für die Gemeinde Mönchhagen aus. 

 

Die Eigentümergemeinschaft verpflichtet sich, die Baumaßnahme nach den Regelungen des § 2 der Anlage 1 durchzuführen.   

 

 

§ 2 Kosten der Baumaßnahme

 

Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich gemäß §§ 4, 6 der Anlage 1 anteilig an den Kosten für den Ausbau des Knotenpunktes. Die Gesamtkosten setzten sich aus den Kosten für den kreuzungsbedingten Straßenbau und für die Lichtsignalanlage zusammen.
Entsprechend der Kostenschätzung (siehe Anlage 2) betragen die Gesamtkosten
249.126,62 € (brutto).

 

Die voraussichtlichen Kosten der Gemeinde betragen insgesamt vorbehaltlich der Schlussrechnung 62.779,90 €.

 

Die Eigentümergemeinschaft, die gleichzeitig der Erschließungsträger des o.g. B-Planes ist, hält die Gemeinde von allen Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau des Knotenpunktes frei.

 

 

§ 3 Mehrkosten der Unterhaltung

 

Soweit die Gemeinde zur Tragung von Mehrkosten der Unterhaltung gemäß § 5 der Anlage 1 gegenüber der Straßenbauverwaltung verpflichtet ist, übernimmt dies die Eigentümergemeinschaft und stellt die Gemeinde im Innenverhältnis davon frei.     

 

 

§ 4 Abrechnung der Maßnahme

 

Nach Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahme wird die Eigentümergemeinschaft der Gemeinde eine prüffähige Abrechnung über die Maßnahme und den entsprechenden Kostenanteilen für die Gemeinde und der Straßenbauverwaltung übersenden.

 

 

 

§ 5 Kostenübernahme durch Eigentümergemeinschaft

 

Die Eigentümergemeinschaft wird die finanziellen Mittel gemäß Anlage 2 dieser Vereinbarung, die zur Kostendeckung des Anteils des Straßenbauamtes durch die Gemeinde vorzufinanzieren sind, in voller Höhe auf das nachfolgende Konto überweisen:

 

Geldinstitut                       DKB

IBAN                                     DE35 1203 0000 0000 1017 41

Verwendungszweck       54100 Knoten B 3.2

 

Nach Überweisung und nach Erfüllung der 1. Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag für den Geltungsbereich des B-Planes 3.2 (Kostenübernahme des Anteils der Gemeinde zzgl. der Ablöse durch die Erschließungsträger für die Anbindung der Erschließungsstraße an die B 105), wird die Gemeinde Mönchhagen die Vereinbarung mit dem Straßenbauamt unterzeichnen.



§ 6 Erstattung und Nachzahlung

 

Die Gemeinde verpflichtet sich nach Erstattung Bezahlung des Rechnungsbetrages durch das Straßenbauamt an die Gemeinde bauausführende Firma, diese finanziellen Mittel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang an die Eigentümergemeinschaft zinslos zurückzuerstatten.

Diese Regelung gilt ebenso für die vom Straßenbauamt zu zahlenden Verwaltungskostenanteile.

 

Sollte nach Abrechnung der Maßnahme ein Differenzbetrag entstehen, verpflichtet sich die Eigentümergemeinschaft bei Nachzahlung diesen Betrag der Gemeinde Mönchhagen innerhalb der Zahlungspflicht gegenüber den Baufirmen zu erstatten.

Bei einem Guthaben verpflichtet sich die Gemeinde dieses nach Schlussrechnung der Maßnahme innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Prüfung der Schlussrechnung an die Eigentümergemeinschaft zinslos zurückzuzahlen.

 

 

§ 7 Abnahme der Maßnahme

 

1.    Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen im Beisein des Leiters
der zuständigen Straßenmeisterei Pastow durch die Eigentümergemeinschaft abgenommen.
Die Bauabnahme durch die Eigentümergemeinschaft vom Baubetrieb hat auf der Grundlage einer „Abnahmeniederschrift“ zu erfolgen.

 

2.    Die Eigentümergemeinschaft überwacht die Mängelanspruchsfristen und macht ihre Mängelansprüche gegenüber dem Baubetrieb geltend.
Stellt die zuständige Straßenmeisterei Pastow Mängel fest, meldet sie diese der Gemeinde. Die Gemeinde leitet dies an die Eigentümergemeinschaft weiter. Diese hat die Mängelbeseitigung gegenüber dem Baubetrieb auf eigene Kosten durchzusetzen.
3 Monate vor Ablauf des letzten Mängelanspruchstermins wird von beiden Vereinbarungspartnern eine Kontrollbesichtigung vorgenommen.

 

3.    Die Eigentümergemeinschaft lässt auf ihre Kosten die katastermäßige Schlussvermessung vornehmen. Das Ergebnis der Schlussvermessung und die Bauakte sind der Straßenbauverwaltung zu übergeben. Der Übergabetermin wird bei der Übernahme konkretisiert.

§ 8 Bau- und Unterhaltungslast nach Fertigstellung

 

1.    Die Straßenbaulast an den fertiggestellten Straßenteilen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

2.    Die Straßenverwaltung übernimmt die Baulast und Unterhaltung für die Lichtsignalanlage. Weiterhin obliegt der Straßenbauverwaltung die Unterhaltung der untergeordneten Knotenpunktarme bis zum Ende der Ausrundungen.
Die übrigen Straßenteile gehen in die Baulast und Unterhaltung der Gemeinde über.

 

3.    Nach Fertigstellung der Baumaßnahme übergibt die (Gemeinde) Eigentümergemeinschaft der Straßenbauverwaltung die in deren Baulast stehenden Straßenteile. Hierüber wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.

4.    Die Unterhaltung der Kreuzungsanlage B 105/Gemeindestraße An der Postsäule/Gemeindestraße regelt sich nach § 13 FStrG in Verbindung mit der Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung

 

§ 9 Schlussvorschriften

1.    Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden dazu bedürfen der Schriftform.

2.    Sollte eine der getroffenen Bestimmungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht.

3.    Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn der Vereinbarung und den wirtschaftlichen Interessen der Parteien Rechnung tragen.


§ 10 Ausfertigung

 

(1)  Diese Vereinbarung ist 2-fach gefertigt. Für jeden Vereinbarungspartner ist ein
Exemplar bestimmt.

 

 

Mönchhagen, den                                                                 Mönchhagen, den

 

 

 

______________________________                                   _______________________________

Gemeinde Mönchhagen                                                       Eigentümergemeinschaft

Karl-Friedrich Peters              Britta Baltrusch                       Degenhardt, Manthey, Seul

Bürgermeister                        1.stellv.Bürgermeisterin

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           10

Zustimmung:                                                    08

Ablehnung:                                                       00

Enthaltung:                                                       02

 

 

 

UND

 

2. Beschlussvorschlag (neu formuliert)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, bis zur Errechnung des Ablösebetrages mit der Größe der Kostenschätzung die Ablösesumme mit 62.779,90 € zu definieren.

Nach Vorlage der Berechnung wird die Ablösesumme angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           10

Zustimmung:                                                    08

Ablehnung:                                                       00

Enthaltung:                                                       02

 

 

UND

 

Der ehemalige Beschlussvorschlag 2 wird dann zum Beschlussvorschlag 3.

 

3. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt den Bürgermeister und dessen 1.Stellvertreter zu bevollmächtigen, die Vereinbarung mit der Eigentümergemeinschaft Degenhardt, Manthey und Seul, nach Prüfung durch das Anwaltsbüro des Amtes, zu unterzeichnen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen bevollmächtigt den Bürgermeister und dessen 1. Stellvertreterin nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu 1. und nach rechtsanwaltlicher Prüfung des Entwurfs mit der Eigentümergemeinschaft Degenhardt, Manthey und Seul auch die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Mönchhagen und dem Straßenbauamt Stralsund für die Gemeinschaftsmaßnahme „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den Knotenpunkt Bundesstraße 105 / Anbindung
B-Plan 3.2 / Gemeindestraße An der Postsäule als Gemeinschaftsmaßnahme“ zu unterzeichnen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die finanziellen Mittel, gemäß der 1.Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag, vom Erschließungsträger abzufordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           10

Zustimmung:                                                    08

Ablehnung:                                                       00

Enthaltung:                                                       02