Sitzung: 13.10.2022 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Daraufhin ergibt sich eine lange ausführliche, teils kontroverse
Diskussion mit dem Ergebnis, dass im
Beschlussvorschlag 1 Änderungen in den §§ 5 und 6, inklusive der
redaktionellen Änderungen in die Vereinbarung eingearbeitet werden, der
Beschlussvorschlag 2 völlig neu formuliert wird und der
Beschlussvorschlag 2 als Beschlussvorschlag 3 mit Änderungen in der
Formulierung zur Beschlussfassung kommt (Die Änderungen
sind farblich dargestellt.)
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den Knotenpunkt Bundesstraße 105
/Anbindung B-Plan 3.2/ Gemeindestraße An der Postsäule mit dem Straßenbauamt
Stralsund gemeinsam auszubauen.
Zur Realisierung/Durchführung der sich, aus der
vom Straßenbauamt Stralsund dazu vorgelegten Vereinbarung, für die Gemeinde
Mönchhagen ergebenen Pflichten wird die folgende Vereinbarung mit der
Eigentümergemeinschaft Seul/Degenhardt/Manthey geschlossen:
Vereinbarung zum gemeinsamen Ausbau des Knotenpunkt Bundesstraße 105
/Anbindung B-Plan 3.2/ Gemeindestraße An der Postsäule
Die Gemeinde Mönchhagen
über
Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20 a, 18182 Gelbensande
vertreten durch den Bürgermeister Herrn
Karl-Friedrich Peters
sowie dessen 1. Stellv. Bürgermeisterin Frau
Britta Baltrusch
im
Weiteren „Gemeinde Mönchhagen“ genannt
und
die Eigentümergemeinschaft Degenhardt, Manthey
und Seul
bestehend aus:
Herrn Ulf Degenhardt, Jungfernwisch 11, 18196
Dummerstorf
Herrn Dirk Manthey, Jungfernwisch 10, 18196
Dummerstorf
Herrn Karsten Seul, Büdnerei 8, 18059 Rostock
Im
Weiteren „Eigentümergemeinschaft“ genannt.
vereinbaren:
Präambel
Die verkehrliche Erschließung des
Bebauungsplangebietes Nr. 3.2 der Gemeinde Mönchhagen soll über einen neuen
Anschluss an die B 105 erfolgen.
Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde eine
verkehrstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben, die den Knotenpunkt bereits
im derzeitigen Zustand mit einer Qualität der
Stufe E bewertet. Die Straßenbauverwaltung Stralsund
ist demnach in der Pflicht die Verkehrsführungsqualität an dem Knotenpunkt zu
verbessern und macht dies zum Bestandteil der Erschließungsmaßnahmen zum B-Plan
3.2 (Anlage 1).
Die Vereinbarung regelt die
Modalitäten der Pflichtübertragung aus der Vereinbarung zwischen Gemeinde
Mönchhagen und Straßenbauamt Stralsund auf die Eigentümergemeinschaft.
Die Anlage 1 ist Gegenstand dieser
Vereinbarung.
§
1 Pflichten der Eigentümergemeinschaft
Die
Eigentümergemeinschaft führt die in den §§ 1 und 2 der Anlage 1 aufgeführten
Baumaßnahmen für die Gemeinde Mönchhagen aus.
Die
Eigentümergemeinschaft verpflichtet sich, die Baumaßnahme nach den Regelungen
des § 2 der Anlage 1 durchzuführen.
§
2 Kosten der Baumaßnahme
Die
Straßenbauverwaltung beteiligt sich gemäß §§ 4, 6 der Anlage 1 anteilig an den
Kosten für den Ausbau des Knotenpunktes. Die Gesamtkosten setzten sich aus den
Kosten für den kreuzungsbedingten Straßenbau und für die Lichtsignalanlage
zusammen.
Entsprechend der Kostenschätzung (siehe Anlage 2) betragen die Gesamtkosten
249.126,62 € (brutto).
Die
voraussichtlichen Kosten der Gemeinde betragen insgesamt vorbehaltlich der Schlussrechnung
62.779,90 €.
Die Eigentümergemeinschaft, die gleichzeitig der
Erschließungsträger des o.g. B-Planes ist, hält die Gemeinde von allen Kosten
im Zusammenhang mit dem Ausbau des Knotenpunktes frei.
§
3 Mehrkosten der Unterhaltung
Soweit die Gemeinde zur Tragung von Mehrkosten der
Unterhaltung gemäß § 5 der Anlage 1 gegenüber der Straßenbauverwaltung
verpflichtet ist, übernimmt dies die Eigentümergemeinschaft und stellt die
Gemeinde im Innenverhältnis davon frei.
§
4 Abrechnung der Maßnahme
Nach
Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahme wird die Eigentümergemeinschaft
der Gemeinde eine prüffähige Abrechnung über die Maßnahme und den
entsprechenden Kostenanteilen für die Gemeinde und der Straßenbauverwaltung
übersenden.
§
5 Kostenübernahme durch Eigentümergemeinschaft
Die
Eigentümergemeinschaft wird die finanziellen Mittel gemäß Anlage 2 dieser
Vereinbarung, die zur Kostendeckung des Anteils des Straßenbauamtes durch die
Gemeinde vorzufinanzieren sind, in voller Höhe auf das nachfolgende Konto
überweisen:
Geldinstitut DKB
IBAN DE35 1203 0000 0000 1017 41
Verwendungszweck 54100 Knoten B 3.2
Nach
Überweisung und nach Erfüllung der 1. Zusatzvereinbarung zum
Erschließungsvertrag für den Geltungsbereich des B-Planes 3.2 (Kostenübernahme
des Anteils der Gemeinde zzgl. der Ablöse durch die Erschließungsträger für die Anbindung der
Erschließungsstraße an die B 105), wird die Gemeinde Mönchhagen die
Vereinbarung mit dem Straßenbauamt unterzeichnen.
§
6 Erstattung und Nachzahlung
Die
Gemeinde verpflichtet sich nach Erstattung Bezahlung
des Rechnungsbetrages durch das Straßenbauamt an die Gemeinde bauausführende
Firma, diese finanziellen Mittel innerhalb von
10 Arbeitstagen nach Eingang an die Eigentümergemeinschaft zinslos
zurückzuerstatten.
Diese
Regelung gilt ebenso für die vom Straßenbauamt zu zahlenden
Verwaltungskostenanteile.
Sollte
nach Abrechnung der Maßnahme ein Differenzbetrag entstehen, verpflichtet sich
die Eigentümergemeinschaft bei Nachzahlung diesen Betrag der Gemeinde
Mönchhagen innerhalb der Zahlungspflicht gegenüber den Baufirmen zu erstatten.
Bei
einem Guthaben verpflichtet sich die Gemeinde dieses nach Schlussrechnung der
Maßnahme innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Prüfung der Schlussrechnung
an die Eigentümergemeinschaft zinslos zurückzuzahlen.
§
7 Abnahme der Maßnahme
1. Nach Beendigung der Bauarbeiten
werden die Bauleistungen im Beisein des Leiters
der zuständigen Straßenmeisterei Pastow durch die Eigentümergemeinschaft abgenommen.
Die Bauabnahme durch die Eigentümergemeinschaft vom Baubetrieb hat auf der
Grundlage einer „Abnahmeniederschrift“ zu erfolgen.
2. Die Eigentümergemeinschaft
überwacht die Mängelanspruchsfristen und macht ihre Mängelansprüche gegenüber
dem Baubetrieb geltend.
Stellt die zuständige Straßenmeisterei Pastow Mängel fest, meldet sie diese der
Gemeinde. Die Gemeinde leitet dies an die Eigentümergemeinschaft weiter. Diese
hat die Mängelbeseitigung gegenüber dem Baubetrieb auf eigene Kosten
durchzusetzen.
3 Monate vor Ablauf des letzten Mängelanspruchstermins wird von beiden
Vereinbarungspartnern eine Kontrollbesichtigung vorgenommen.
3. Die Eigentümergemeinschaft
lässt auf ihre Kosten die katastermäßige Schlussvermessung vornehmen. Das
Ergebnis der Schlussvermessung und die Bauakte sind der Straßenbauverwaltung zu
übergeben. Der Übergabetermin wird bei der Übernahme konkretisiert.
§
8 Bau- und Unterhaltungslast nach Fertigstellung
1. Die Straßenbaulast an den
fertiggestellten Straßenteilen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.
Die Straßenverwaltung übernimmt die Baulast und Unterhaltung für
die Lichtsignalanlage. Weiterhin obliegt der Straßenbauverwaltung die
Unterhaltung der untergeordneten Knotenpunktarme bis zum Ende der Ausrundungen.
Die übrigen Straßenteile gehen in die Baulast und Unterhaltung der Gemeinde
über.
3.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme übergibt die (Gemeinde)
Eigentümergemeinschaft der Straßenbauverwaltung die in deren Baulast stehenden
Straßenteile. Hierüber wird ein Übergabeprotokoll gefertigt.
4.
Die Unterhaltung der Kreuzungsanlage B 105/Gemeindestraße An der
Postsäule/Gemeindestraße regelt sich nach § 13 FStrG in Verbindung mit der
Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung
§
9 Schlussvorschriften
1. Änderungen und Ergänzungen
dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden dazu bedürfen der Schriftform.
2.
Sollte eine der getroffenen Bestimmungen rechtsunwirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung insgesamt nicht.
3.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch
rechtswirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn der Vereinbarung und den
wirtschaftlichen Interessen der Parteien Rechnung tragen.
§ 10
Ausfertigung
(1)
Diese Vereinbarung ist 2-fach gefertigt. Für jeden
Vereinbarungspartner ist ein
Exemplar bestimmt.
Mönchhagen,
den Mönchhagen,
den
______________________________ _______________________________
Gemeinde
Mönchhagen Eigentümergemeinschaft
Karl-Friedrich
Peters Britta Baltrusch Degenhardt, Manthey, Seul
Bürgermeister 1.stellv.Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 08
Ablehnung: 00
Enthaltung: 02
UND
2. Beschlussvorschlag (neu formuliert)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Mönchhagen beschließt, bis zur Errechnung des Ablösebetrages mit der Größe der
Kostenschätzung die Ablösesumme mit 62.779,90 € zu definieren.
Nach Vorlage der Berechnung wird die
Ablösesumme angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 08
Ablehnung: 00
Enthaltung: 02
UND
Der ehemalige Beschlussvorschlag 2 wird dann zum Beschlussvorschlag 3.
3. Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt den Bürgermeister und
dessen 1.Stellvertreter zu bevollmächtigen, die Vereinbarung mit der
Eigentümergemeinschaft Degenhardt, Manthey und Seul, nach Prüfung durch das
Anwaltsbüro des Amtes, zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Mönchhagen bevollmächtigt den Bürgermeister und dessen 1.
Stellvertreterin nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu
1. und nach rechtsanwaltlicher Prüfung des Entwurfs mit der
Eigentümergemeinschaft Degenhardt,
Manthey und Seul auch die Vereinbarung zwischen der Gemeinde
Mönchhagen und dem Straßenbauamt Stralsund für die Gemeinschaftsmaßnahme „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse den
Knotenpunkt Bundesstraße 105 / Anbindung
B-Plan 3.2 / Gemeindestraße An der Postsäule als Gemeinschaftsmaßnahme“ zu
unterzeichnen.
Die
Verwaltung wird beauftragt die finanziellen Mittel, gemäß der
1.Zusatzvereinbarung zum Erschließungsvertrag, vom Erschließungsträger
abzufordern.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 08
Ablehnung: 00
Enthaltung: 02