Sitzung: 17.10.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/2554/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
12. Änderungssatzung der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 12.
Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 15.12.2021
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 26,54 €/ha durch den
Gebührensatz 30,34 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 3,96 €/ha durch den
Gebührensatz 3,45 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2022 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13.07.2021 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser-
und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt,
denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile
gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2022 entsprechend der Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes
vom 01.04.2022 und 06.07.2022
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 55.759,77
€
Verwaltungsaufwand 10% 5.575,98 €
= Gesamtaufwand 61.335,75
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 1.525,34 €
Verwaltungsaufwand 10% 152,53 €
= Gesamtaufwand 1.677,87 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2.056,0308
ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 34,2582 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.021,7726
ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt
495,5879 ha
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 9,5538 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
486,0340 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 61.335,75
€ : 2.021,7726 ha = 30,34 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 1.677,87 € : 486.0340 ha = 3,45 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 30,34 €/ha und die Gebühr für das
Schöpfwerk Stromgraben beträgt 3,45 €/ha.