Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 12. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste":

 

12. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 12. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 15.12.2021 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 26,54 €/ha durch den Gebührensatz 30,34 €/ha ersetzt.

In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 3,96 €/ha durch den Gebührensatz 3,45 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Rövershagen, den ……………

 

Dr. Verena Schöne                                         Siegel

Bürgermeisterin

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2022 der Gemeinde Rövershagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2022 entsprechend der Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes

vom 01.04.2022 und 06.07.2022

 

ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                55.759,77 €

Verwaltungsaufwand 10%                                                            5.575,98 €

= Gesamtaufwand                                                                         61.335,75 €

 

 

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                                           1.525,34

Verwaltungsaufwand 10%                                                              152,53 €

= Gesamtaufwand                                                                           1.677,87 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                             2.056,0308 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,         34,2582 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      2.021,7726 ha

 

 

 

Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen

insgesamt                                                                                         495,5879 ha

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,          9,5538 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      486,0340 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben:                61.335,75 € : 2.021,7726 ha = 30,34 €/ha

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                                   1.677,87 € :    486.0340 ha =   3,45 €/ha

 

Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 30,34 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 3,45 €/ha.