Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch  bestätigt die vom Bürgermeister Herrn Krüger vorgeschlagenen Grundsätze eines Energiekonzeptes für die weitere Entwicklung der Gemeinde Bentwisch in Vorbereitung von Beratungen zur Erschließung des B-Plan Gebietes Nr. 20 und einer nachhaltige Entwicklung der Infrastruktur der Gemeinde Bentwisch.

 

 

Energiekonzept der Gemeinde Bentwisch, Entwurf Grundsätze

Vorbemerkungen

Die Gemeinde Bentwisch mit ihren 10 Ortseilen und ca. 3350 Einwohnern ist eine Nachbargemeinde der Hansestadt Rostock. Ihre Lage am Autobahnknotenpunkt Abfahrt Ost der A19, an der B105 und an der Eisenbahnstrecke HRO-HST sowie am unmittelbaren Hafenvorgelände macht sie zu einem begehrten Gewerbestandort in der Region.
Die Gemeinde hat seit den 1990er Jahren einen Gewerbegebiet von nunmehr ca.100 ha entwickelt in dem ca. 300 Betriebe bestehen.
Mit den Umspannwerken in Bentwisch und Harmstorf ist die Gemeinde auch ein bedeutender Knotenpunkt im nationalen und internationalen Stromnetz.
Die Gemeinde hat mit ihrem Bebauungsplan Nr. 20 die Voraussetzungen für eine maßvolle Weiterentwicklung des Gewerbestandortes geschaffen. Etwa 30 ha Gewerbegrundstücke stehen für eine Entwicklung bereit, das entspricht den Festsetzungen im Flächennutzungsplan und steht in Übereinstimmung mit der regionalen Raumentwicklung.
Gegenwärtig besteht noch eine Abweichung zwischen den Festsetzungen des RREP und dem Flächennutzungsplan der Gemeinde bezüglich des Vorbehaltsgebietes „Poppendorf Nord“. Die Gemeinde sieht dieses Begehren des Amtes für regionale Raumentwicklung sehr kritisch zumal es nicht nur um eine gigantische Flächenversiegelung (300 ha) sondern auch um eine gänzlich fehlende Infrastruktur (Straßenanbindung) geht.

 

Veranlassung, Grundsätze

Mit der Verschärfung der Energiekriese hat die Gemeinde Bentwisch begonnen ein eigenes Energiekonzept zu entwickeln, mit dem Ziel, vollständig energieautark zu werden und als Basis dafür ausschließlich regenerative Energien ohne jedwede Abhängigkeiten zu entwickeln. Das bedeutet auch, dass nicht nur Systeme mit Zulieferkomponenten (z.B. Biogassysteme) ausscheiden, sondern dass die Gemeinde Energieerzeugungs- und Speicheranlagen über ihre kommunale GmbH selbst entwickelt,
betreibt und vermarktet. Im Gemeindegebiet erzeugte Energie soll nicht nur den eigenen Bürgern, den öffentlichen Einrichtungen sowie der eigenen Infrastruktur (z.B. Straßenbeleuchtung) zugutekommen, sondern auch den Gewerbetreibenden angeboten werden.

 


Energieverteilnetze


Wir schätzen ein, dass zur Verteilung von Energieträgern gegenwärtig 3 Medien zur Verfügung stehen: Gas (Biogas, synthetisches Gas, Erdgas), Fernwärme über das Medium Wasser und Strom.
Gemäß unseren Grundsätzen halten wir die Energieversorgung über das Medium Gas für wenig zukunftsfähig, weil hier selbst bei Biogas grundsätzliche Abhängigkeiten bestehen, die nicht ersetzt werden können. Ein Fernwärmenetz zu etablieren ist im ländlichen Raum wenig sinnvoll, das Kosten- Nutzen Verhältnis ist unwirtschaftlich, die Unterhaltskosten eines solchen Netzes sind erheblich. Die einfachste und wirtschaftlichste Form der Energieübertragung besteht über das Stromnetz, insbesondere dann wenn über die kommunale Stromerzeugung erhebliche Strommengen bereitgestellt werden können.
Für den B20 ist ein sogenanntes Arealnetz bereits angedacht. Die Grundidee die hier verfolgt wird, soll aber ausgeweitet werden und in der Endstufe das gesamte Gemeindegebiet umfassen. Da es nicht wirtschaftlich erscheint, neben einem bestehenden Stromverteilnetz ein kommunales Stromnetz Herzustellen, strebt die Gemeinde hier eine Zusammenarbeit mit dem jetzigen Netzeigentümer und Netzbetreiber an.
Sofern keine Übereinkunft erzielbar ist wäre die Errichtung eines vollständigen kommunalen Stromnetzes denkbar.
Örtliche Wärmeverteilnetze und Synergien benachbarter Betriebe Die Gemeinde unterstützt allerdings Bestrebungen zur Errichtung örtlicher Wärmeverteilnetze, dies ist aber nicht Gegenstand der B-Planungen oder gemeindlicher Planungen, sondern soll durch die sich ansiedelnden Unternehmen selbst initiiert
werden. Die individuelle Prozesstechnologie der Betriebe ist zu unterschiedlich, als dass hier bereits jetzt sinnhafte Vorkehrungen oder Investitionen getroffen werden können. Sofern es sinnvoll erscheint, anfallende „überschüssige Wärmeenergie“ zur Beheizung der umliegenden Betriebe zu verwenden, wird sich die Gemeinde hierfür einsetzen, kann aber keine Vorgaben machen und wird kein Wärmeverteilnetz vorhalten. Die Gemeinde wird dem Gewerbegebiet ausreichend Strom aus regenerativen Energiequellen zur Produktion zur Verfügung stellen, die z.B. über Erd- oder Luftwärmepumpen, die auch zu Heizzwecken verwendet werden kann.
Die Gemeinde setzt sich ebenfalls dafür ein, dass sich auch die privaten Haushalte im Gemeindegebiet von fossilen Energieträgern lösen können. Hierfür sind mehrere Instrumente denkbar. Basis der Überlegungen bleibt aber das Stromnetz.

 

Windenergie

Kernbestandteil des Konzeptes ist die Nutzung von Windenergie.
Die Gemeinde verfügt über die geographischen Voraussetzungen. Die Mindestabstände von 1000 m zu benachbarten Wohnlagen könnten eingehalten werden. Es ist geplant auf Teilen der „Vorbehaltsfläche Industrie und Gewerbe Poppendorf Nord“ einen Windpark zu errichten der aus 3-4 gemeindeeigenen Windkraftanlagen und einem angemessenen Speicher- bzw. Puffersystem besteht. Mit der regionalen
Raumordnungsbehörde muss hierzu in einem Zielabweichungsverfahren Übereinkunft erzielt werden. Für eine Privatinvestition eines Windparks an dieser Stelle wird es keine Mehrheiten in der Gemeindevertretung geben. Die Gemeinde lehnt es ab, dass die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Wohnumfeld vergesellschaftet werden, der wirtschaftliche Ertrag hingegen nicht.
Für das Zielabweichungsverfahren benötigt die Gemeinde die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums. Für die Umsetzung des Projektes natürlich auch die Flächen, die sich im Besitz des Landes MV in Verantwortung der Landgesellschaft, also des Landwirtschaftsministeriums befinden.

 

Photovoltaik

Die Erzeugung und der Vertrieb der Windkraftenergie ist nur ein Teil des Energiekonzeptes der Gemeinde. Die Gemeinde betreibt auf ihrer Sporthalle bereits seit mehreren Jahren erfolgreich eine PV- Anlage. Die Gemeinde hat die Absicht, soweit dies ohne erhebliche Baumaßnahmen möglich ist, alle öffentlichen Gebäude wie Kita, Schule, Feuerwehr, ITC und u.U. auch auf dem Börgerhus PV-Anlagen zur Stromerzeugung zum Selbstverbrauch zu installieren.
Kritisch sieht unsere weitestgehend landwirtschaftlich geprägte Gemeinde die Verwendung von wertvollem Acker zur Nutzung von Freiflächen PV-Anlagen. Die Bodenwerte im Gemeindegebiet zeigen in Teilen verhältnismäßig wertvolle Böden. Die Gemeinde betreibt daher keine Planänderungen an ihrem Flächennutzungskonzept, die darauf gerichtet sind, der Landwirtschaft Flächen zu entziehen.

 

Solarthermie, Thermische Energieerzeugung

Die Gemeinde unterstützt über ihr Innovations- und Trendcenter Forschung und Entwicklung dieser Systeme. Für einen praktischen Einsatz über Versuchsanlagen hinaus sind aber noch zu wenige Systeme verfügbar bzw. nicht hinreichend ausgereift. Insbesondere die Verstromung von Erdwärme wäre ein Forschungszweig der nachhaltig und außerordentlich zukunftsweisend wäre, da diese Energieform unbegrenzt und ständig verfügbar ist und zu einer vollständigen Dezentralisierung der Stromnetze
führen würde.

 

Auswirkungen auf die Planungen zum B 20

Die hier genannten Komponenten werden auch in die Entwicklung des Gewerbegebietes einfließen. Die bislang erkennbaren Kriterien für die Klassifizierung sog. G³ - Gewerbegebiete werfen eine Reihe von Fragen auf, die einer Klärung bedürfen da sie nach Auffassung der Gemeinde im Widerspruch zu geltendem Planungsrecht stehen. So ist beispielsweise unklar wie eine Verpflichtung zu PV- Dachanlagen oder auch die höheren Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden planungsrechtlich festgesetzt werden sollen. Auch die Komponenten Mobilität und nachhaltiges Wassermanagement sind im B-Plan schwierig zu regeln.
Die Gemeinde ist in den ÖPNV eingebunden, die letzten Gespräche mit dem Senator für Bau und Umwelt der Hansestadt Rostock und dem stellvertretenden Landrat des Landkreises Rostock waren außerordentlich positiv. Verbesserungen in der Taktung und der Linienführung werden derzeit von den Trägern des ÖPNV in Landkreis und der Stadt überprüft.
Im B- Plan sind bereits jetzt überdurchschnittlich viele Grünordnungsmaßnahmen (Renaturierung schadstoffbelasteter Flächen, Aufforstung und Walderweiterung) geplant und festgesetzt. Die Forderungen der UNB zur Kompensation werden weit übertroffen.
Die Planinhalte zur Regenwassernutzung bzw. Rückhaltung sind mit dem WWAV und der Nordwasser abgestimmt.
Die Gemeinde bleibt mit dem Wirtschaftsministerium MV in Verbindung und strebt natürlich die Qualifizierung zu einem „G³- Gewerbegebiet“ an, wird aber nach jetzigen Stand der Planung nur Teilbereiche erfüllen können und wollen.
Alle Komponenten dieses Konzeptes sollen unabhängig voneinander betrachtet und entwickelt werden können.

 

 

Andreas Krüger
buergermeister@bentwisch.de