Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Anhörung auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 71 LBauO M-V im Rahmen des Widerspruchsverfahren bei ihrer abgegebenen Stellungnahme zum Vorhaben:

Ist es möglich eine LED Werbewand auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 27/3 zu platzieren, direkt an der Grenze zur Straße bzw. Gehweg?

zu bleiben.

 

Die Gemeinde hat sich schon seit längerer Zeit mit dieser Thematik der Fremdwerbung in den Ortslagen beschäftigt. Eine regelnde Satzung ist in der Bearbeitung.

Die beantragte Werbewand würde den Regeln dieser Satzung widersprechen.