Sitzung: 05.09.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2529/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Anhörung auf Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens
nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 71 LBauO M-V im Rahmen des
Widerspruchsverfahren bei ihrer abgegebenen Stellungnahme zum Vorhaben:
Ist es möglich eine LED Werbewand auf dem Grundstück Gemarkung
Rövershagen, Flur 1, Flurstück 27/3 zu platzieren, direkt an der Grenze zur
Straße bzw. Gehweg?
zu bleiben.
Die Gemeinde hat sich schon seit längerer Zeit
mit dieser Thematik der Fremdwerbung in den Ortslagen beschäftigt. Eine
regelnde Satzung ist in der Bearbeitung.
Die beantragte Werbewand würde den Regeln dieser Satzung widersprechen.