Sitzung: 05.09.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2522/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt dem nachträglichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
des B-Planes 1.2/4 „Schwager sin Grund“ hinsichtlich der Überschreitung der
zulässigen GRZ durch die Bestandsauffahrt von 0,4 um 0,09 auf 0,49 für
das Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 164/6 auf Grundlage des
§ 67 (3) LBauO M-V in Verbindung mit § 31 BauGB zuzustimmen.