Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt dem nachträglichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 „Schwager sin Grund“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ durch die Bestandsauffahrt von 0,4 um 0,09 auf 0,49 für das Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 164/6 auf Grundlage des § 67 (3) LBauO M-V in Verbindung mit § 31 BauGB zuzustimmen.