Sitzung: 24.08.2022 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt den § 2 – Amtsausschuss – Absatz 1 Satz 3 der 2. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung vom 15.10.2019 des Amtes Rostocker Heide,
(Beschlussfassung VZD/0624/2022ARH am 14.06.2022),auf zu heben.
„ Soweit die Hauptsatzung der
jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde dies vorsieht, werden die weiteren
Mitglieder des Amtsausschusses im Fall ihrer Verhinderung durch je einen in der
Gemeindevertretung gewählten Gemeindevertreter gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V
vertreten
oder die
Gemeindevertretung wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere
Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Dann ergibt sich die Reihenfolge der
Vertretung aus der Reihenfolge der Wahl.“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
Davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt nachfolgende Satzung:
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.10.2019
des Amtes Rostocker Heide
Präambel
Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit §
5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach
Beschluss des Amtsausschusses vom 24.08.2022 und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderungen
1.
§ 2 – Amtsausschuss – Absatz 1 Satz 3 der 2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung vom 15.10.2019 des Amtes Rostocker Heide wird wie folgt neu
gefasst:
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses
werden im Fall ihrer Verhinderung durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung
vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge.
Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der
Gemeindevertretung gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V.
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum
24.04.2022 in Kraft.
Gelbensande, den
Bodo Kaatz
Amtsvorsteher Amt Rostocker Heide Siegel