Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt den § 2 – Amtsausschuss – Absatz 1 Satz 3 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.10.2019 des Amtes Rostocker Heide, (Beschlussfassung VZD/0624/2022ARH am 14.06.2022),auf zu heben.

 

„ Soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde dies vorsieht, werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses im Fall ihrer Verhinderung durch je einen in der Gemeindevertretung gewählten Gemeindevertreter gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V vertreten

 

oder die Gemeindevertretung wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Dann ergibt sich die Reihenfolge der Vertretung aus der Reihenfolge der Wahl.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:                           13

Davon anwesend:                                                          13

Zustimmung:                                                                    13

Ablehnung:                                                                         0

Enthaltung:                                                                         0

 

und

 

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt nachfolgende Satzung:

 

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.10.2019

des Amtes Rostocker Heide

 

Präambel

 

Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 24.08.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:

 

Artikel I – Änderungen

 

 

 

1.            § 2 – Amtsausschuss – Absatz 1 Satz 3 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.10.2019 des Amtes Rostocker Heide wird wie folgt neu gefasst:

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch je 2 Vertreter der Gemeindevertretung vertreten. Die Vertretung erfolgt nach einer allgemeinen Reihenfolge. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl in der Gemeindevertretung gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V. 

 

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 24.04.2022 in Kraft.

 

 

Gelbensande, den

 

 

 

Bodo Kaatz

Amtsvorsteher Amt Rostocker Heide                                                     Siegel