Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf den Flurstücken 119/29 und 147 der Flur 1 Gemarkung Klein Kussewitz

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des § 34 (1)  BauGB zu erteilen.