Sitzung: 09.06.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VBE/2989/2022/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses auf den
Flurstücken 119/29 und 147 der Flur 1 Gemarkung Klein Kussewitz
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das
gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des § 34 (1) BauGB zu erteilen.