Sitzung: 09.06.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/2988/2022/GBE
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
17.09.2019
der Gemeinde Bentwisch
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.06.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung
erlassen:
Artikel I – Änderung
Hinter § 7 wird neu eingefügt:
§ 7a Entsendung von Vertretern der Gemeinde
Bentwisch in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.
(2) Der Bürgermeister der Gemeinde Bentwisch wird im Fall
seiner Verhinderung durch seinen ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die Gemeindevertretung Bentwisch wählt hierzu nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bentwisch, den ________________
Andreas Krüger
Bürgermeister der
Gemeinde Bentwisch Siegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 14
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
UND
Beschluss 2:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch wählt gemäß Hauptsatzungsänderung vom 9.06.22 der
Gemeinde Bentwisch in folgender Reihenfolge:
1. Michael Lau
2. Volker Keller
3. Harald
Peithmann
als
stellvertretende Mitglieder für den Amtsausschuss
Die Beschlüsse VZD/768/501/2019/GBE
und Beschluss 3 -VZD/2739/2020/GBE werden nur für die stellvertretenden
Mitglieder damit aufgehoben.