Sitzung: 14.06.2022 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt nachfolgende
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
15.10.2019
des Amtes Rostocker Heide
Präambel
Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses
vom 14.06.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Rostock nachfolgende Satzung erlassen:
Artikel I – Änderungen
1. § 8 – Entschädigungen – Absatz 2 fällt weg
und wird wie folgt neu gefasst:
(2) Die
ehrenamtlich stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Amtsvorstehers
erhalten für die erste Stellvertretung und
zweite Stellvertretung keine
monatliche Aufwandsentschädigung.
2. § 2 – Amtsausschuss –
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde dies
vorsieht, werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses im Fall ihrer
Verhinderung durch je einen in der Gemeindevertretung gewählten
Gemeindevertreter gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V vertreten
oder die Gemeindevertretung wählt nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für
jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Dann ergibt sich die
Reihenfolge der Vertretung aus der Reihenfolge der Wahl.
3. § 4 – Amtsvorsteher –
Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Personalentscheidungen, wie zum Beispiel Einstellungen im Rahmen des
Stellenplanes für Beschäftigte unter
der Entgeltgruppe 10 nach TVöD werden dem Amtsvorsteher übertragen. Personalentscheidungen ab der Entgeltgruppe
10 nach TVöD und Beamtenstellen bleiben dem Amtsausschuss vorbehalten.
4. § 9 – Öffentliche Bekanntmachung – Absatz
3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die
Bekanntmachungstafeln befinden sich an den in den Hauptsatzungen der
amtsangehörigen Gemeinden benannten Plätzen:
Gemeinde Bentwisch - am Feuerwehrgebäude, Goorstorfer Str. 1
-
Straße am Berg, Bentwisch
- Goorstorf, Kreuzung Bentwischer Str. /
Neue Reihe
- Klein Kussewitz, Siedlungsweg 5
(Gemeindebüro)
- Volkenshagen, am Parkplatz Kirchweg
- Groß Kussewitz, Bushaltestelle am
Dorfteich
Gemeinde Blankenhagen -
am Gemeindehaus „Uns Dörphus“, Schulweg
6
- am
Eingang zum Wohngebiet Obstwiese, Parkplatz an
der Kreuzung Siedlungsweg/Dorfstr.
- vor dem Bäcker, Dorfstraße 42
- Bushaltestelle „Rostocker
Straße“, Mandelshagen
- Bushaltestelle
„Hauptstraße“, Cordshagen
Gemeinde Gelbensande -
vor dem alten Heidetreff, Heidering 8a
- am Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20a
- am Bahnübergang, Bahnhofstr.
- vor der Scheune, Gehöft 10 in Willershagen
- Lindenweg
- Dorfstr. 25 (gegenüber) Willershagen
Gemeinde Mönchhagen -
am Gemeindehaus, Unterdorf 10, 18182 Mönchhagen
- an der Dorfstraße in Häschendorf in Höhe
Hausnr. 8
- an dem Parkplatz neben dem Grundstück
Transitstraße 22b,
18182 Mönchhagen
- Ibenweg
Gemeinde Rövershagen -
am Gemeindehaus, Graal-Müritzer-Str. 3
- vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich,
Rostocker Str. 43
- am Gebäude,
Birkenstrat 25
- Behnkenhagen, Dorfstraße 17
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gelbensande, den 14.06.2022
Bodo Kaatz
Amtsvorsteher Amt
Rostocker Heide Siegel