Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt nachfolgende

 

 

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.10.2019

des Amtes Rostocker Heide

 

 

Präambel

 

Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 14.06.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:

 

Artikel I – Änderungen

 

1. § 8 – Entschädigungen – Absatz 2 fällt weg und wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die ehrenamtlich stellvertretenden Personen des ehrenamtlichen Amtsvorstehers erhalten für die erste Stellvertretung und zweite Stellvertretung keine monatliche Aufwandsentschädigung.

 

2. § 2 – Amtsausschuss – Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:

Soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde dies vorsieht, werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses im Fall ihrer Verhinderung durch je einen in der Gemeindevertretung gewählten Gemeindevertreter gemäß § 132 Abs. 3 KV M-V vertreten

 

oder die Gemeindevertretung wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Dann ergibt sich die Reihenfolge der Vertretung aus der Reihenfolge der Wahl.

 

 

3. § 4 – Amtsvorsteher – Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

(4) Personalentscheidungen, wie zum Beispiel Einstellungen im Rahmen des Stellenplanes für Beschäftigte unter der Entgeltgruppe 10 nach TVöD werden dem Amtsvorsteher übertragen. Personalentscheidungen ab der Entgeltgruppe 10 nach TVöD und Beamtenstellen bleiben dem Amtsausschuss vorbehalten.

 

 

 

4. § 9 – Öffentliche Bekanntmachung – Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an den in den Hauptsatzungen der amtsangehörigen Gemeinden benannten Plätzen:

 

                Gemeinde Bentwisch                    - am Feuerwehrgebäude, Goorstorfer Str. 1

                                                                               - Straße am Berg, Bentwisch

- Goorstorf, Kreuzung Bentwischer Str. / Neue Reihe

- Klein Kussewitz, Siedlungsweg 5 (Gemeindebüro)

- Volkenshagen, am Parkplatz Kirchweg

- Groß Kussewitz, Bushaltestelle am Dorfteich

 

                Gemeinde Blankenhagen            - am Gemeindehaus „Uns Dörphus“, Schulweg 6

- am Eingang zum Wohngebiet Obstwiese, Parkplatz an

  der Kreuzung Siedlungsweg/Dorfstr.

- vor dem Bäcker, Dorfstraße 42

- Bushaltestelle „Rostocker Straße“, Mandelshagen

- Bushaltestelle „Hauptstraße“, Cordshagen

 

                Gemeinde Gelbensande              - vor dem alten Heidetreff, Heidering 8a

- am Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a

- am Bahnübergang, Bahnhofstr.

- vor der Scheune, Gehöft 10 in Willershagen

- Lindenweg

- Dorfstr. 25 (gegenüber) Willershagen

 

Gemeinde Mönchhagen              - am Gemeindehaus, Unterdorf 10, 18182 Mönchhagen

- an der Dorfstraße in Häschendorf in Höhe Hausnr. 8

- an dem Parkplatz neben dem Grundstück Transitstraße 22b,

  18182 Mönchhagen

- Ibenweg

 

Gemeinde Rövershagen               - am Gemeindehaus, Graal-Müritzer-Str. 3

- vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Str. 43

- am Gebäude, Birkenstrat 25

- Behnkenhagen, Dorfstraße 17

 

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gelbensande, den          14.06.2022

 

 

 

Bodo Kaatz

Amtsvorsteher Amt Rostocker Heide                                                     Siegel