Sitzung: 30.05.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2518/2022/GRÖ
Beschluss:
Die
Betriebskostenabrechnung zwischen der Gemeinde Rövershagen als Vermieter und
dem Landkreis Rostock als Mieter der gemeindlichen Sportstätte ergab einen
Rückzahlungsanspruch des Landkreises Rostock für zu viel gezahlte
Betriebskostenvorausleistungen für das Abrechnungsjahr 2020 in Höhe von
4.647,90 Euro.
Der
Landkreis Rostock hat einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten
Betriebskosten mit Übergabe der Betriebskostenabrechnung.
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die
finanziellen Mittel zur Deckung der außerplanmäßigen Kosten in Höhe von
4.647,90 Euro auf dem Produktkonto 03.21100-5254301 - „Kostenerstattungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände – Betriebskosten“ aus folgenden Produktkonten zu
finanzieren:
-03. 21100-5237000/7237000 – „Unterhaltung der BGA“: 2.468,10 Euro
-03. 21100-5231300/7231300 – „Unterhaltung Gebäude“: 2.179,80 Euro.