Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Betriebskostenabrechnung zwischen der Gemeinde Rövershagen als Vermieter und dem Landkreis Rostock als Mieter der gemeindlichen Sportstätte ergab einen Rückzahlungsanspruch des Landkreises Rostock für zu viel gezahlte Betriebskostenvorausleistungen für das Abrechnungsjahr 2020 in Höhe von 4.647,90 Euro.

 

Der Landkreis Rostock hat einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Betriebskosten mit Übergabe der Betriebskostenabrechnung.

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die finanziellen Mittel zur Deckung der außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 4.647,90 Euro auf dem Produktkonto 03.21100-5254301 - „Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände – Betriebskosten“ aus folgenden Produktkonten zu finanzieren:

-03. 21100-5237000/7237000 – „Unterhaltung der BGA“: 2.468,10 Euro

-03. 21100-5231300/7231300 – „Unterhaltung Gebäude“: 2.179,80 Euro.