Sitzung: 19.05.2022 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/2013/2022/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
folgende Neufassung der Satzung zur Bildung eines Seniorenbeirates:
Satzung der Gemeinde Gelbensande zur Bildung eines Seniorenbeirates
Präambel
Gemäß § 5 (1) Kommunalverfassung M-V
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande die Satzung des
Seniorenbeirates wie folgt:
§1
Zweck des
Seniorenbeirates
(1) Der
Seniorenbeirat ist überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig.
(2) Das Anliegen
des Seniorenbeirates besteht darin, die berechtigten Interessen und Belange der
älteren Einwohnerinnen und Einwohner zu vertreten.
(3) Der
Seniorenbeirat soll dazu beitragen
das Selbstbewusstsein der älteren Menschen zu stärken,
die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Seniorinnen und Senioren zu
fördern,
das Alter sinnerfüllt in eigener Verantwortung zu gestalten,
die eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen der Älteren für die Gesellschaft
nutzbar zu machen.
§2
Aufgaben des
Seniorenbeirates
(1)
Die Gemeindevertretung und ihre Ausschüsse in
Fragen der Arbeit mit
Seniorinnen und Senioren zu beraten und Empfehlungen zur Verbesserung
der Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren einzubringen.
(2)
Bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und
Hilfen mitzuwirken.
(3) Ein
Ansprechpartner der Seniorinnen und Senioren und der Wohlfahrtsverbände/
Vereine der Gemeinde zu sein.
(4) Öffentlichkeitsarbeit
für die Belange der Seniorinnen und Senioren zu leisten.
§3
Rechte und
Pflichten des Seniorenbeirates
(1) Der
Seniorenbeirat wird regelmäßig von der Bürgermeisterin/ dem Bürgermeister über
alle wichtigen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, informiert.
(2) Der
Seniorenbeirat hat das Recht, Anliegen, welche Belange der Seniorinnen und
Senioren zum Inhalt haben, über den Ausschuss Kultur, Soziales, Schulen und
Sport an die Gemeindevertretung heranzutragen.
(3) Der
Seniorenbeirat gibt zum Jahresende einen Bericht an in Form einer
Schriftinformation über die geleistete Arbeit an die Bürgermeisterin/ den
Bürgermeister.
(4) Zum Ende der
Wahlperiode gibt der Seniorenbeirat einen schriftlichen Bericht über die
geleistete Arbeit an die Gemeindevertretung.
§4
Wahl und
Zusammensetzung des Seniorenbeirates
(1) Der
Seniorenbeirat besteht aus maximal 8 Mitgliedern und arbeitet ehrenamtlich.
(2) Die
Mitglieder werden von Vereinen, Verbänden und von den Gemeindevertretern in den
Seniorenbeirat vorgeschlagen und von der Gemeindevertretung gewählt.
(3) Die
Mitglieder des Seniorenbeirates müssen Einwohnerinnen und Einwohner der
Gemeinde Gelbensande oder Tätige in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren in
der Gemeinde Gelbensande sein.
(4) Die
Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist
möglich.
(5) Beim
Ausscheiden eines Mitglieds ist durch die Gemeindevertretung ein neues Mitglied
für den Rest der Wahlperiode des Seniorenbeirates zu wählen.
§5
Geschäftsführung
(1) Der
Seniorenbeirat wählt aus seinen Reihen eine Vorsitzende/ Vorsitzenden und eine
Stellvertreterin/ Stellvertreter.
(2) Der
Seniorenbeirat wird durch seine Vorsitzende/seinen Vorsitzenden und seine
Stellvertreterin/ seinen Stellvertreter vertreten.
(3) Die
Vorsitzende/ der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat der Gemeinde
Gelbensande gegenüber dem Seniorenbeirat des Landkreises Rostock.
§6
Materielle und finanzielle Sicherstellung
In den Haushalt der Gemeinde Gelbensande
sind für das jeweilige Kalenderjahr entsprechend den Möglichkeiten der Gemeinde
gesonderte finanzielle Mittel auf Antrag des Seniorenbeirates einzustellen.
§7
Schlussbestimmungen
Die Satzung tritt am Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.04.2010 außer
Kraft.
Gelbensande, den …..
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Die Gemeindevertretung Gelbensande hebt damit den am 07.04.2022 gefassten
Beschluss VZD/2013/2022/GGE auf.