Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines EFH mit Garage auf dem Flurstück 12/3 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht für ein Wohnhaus mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss (kein 2. Vollgeschoss) und einer Garage gemäß Lageplan der Voranfrage auf Grundlage des § 34 BauGB zu erteilen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass einer Abstandsflächenübernahme über die Mitte der öffentlichen Verkehrsanlage Gartenweg hinaus nicht zustimmen wird.

Außerdem sollte der Antragsteller/Bauherr auf Grund der Grundstückskonstellation einen Antrag auf Anschluss an die Niederschlagswasserleitung des WWAV, welche sich im Gartenweg befindet beantragen.