Sitzung: 05.05.2022 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2969/2022/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines
EFH mit Garage auf dem Flurstück 12/3 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch das
gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht für ein Wohnhaus mit
einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss (kein 2. Vollgeschoss) und
einer Garage gemäß Lageplan der Voranfrage auf Grundlage des § 34 BauGB zu
erteilen.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass einer Abstandsflächenübernahme über
die Mitte der öffentlichen Verkehrsanlage Gartenweg hinaus nicht zustimmen
wird.
Außerdem sollte der Antragsteller/Bauherr auf Grund der
Grundstückskonstellation einen Antrag auf Anschluss an die Niederschlagswasserleitung
des WWAV, welche sich im Gartenweg befindet beantragen.