Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Unteren
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zur Errichtung eines Weidezeltes für die Unterbringung von
Tieren, Heu und Stroh auf dem Grundstück Gemarkung Blankenhagen Flur 3,
Flurstück 40 aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen
nicht zu erteilen.
Begründung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Blankenhagen.
Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB, Bauen
im Innenbereich.
Danach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung
muss gesichert sein.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.
Betrachtet man den Gebietscharakter ist dieser
als allgemeines, strenggenommen, als reines Wohngebiet einzustufen.
Das beantragte Weidezelt für die geplante
Nutzung zur Unterbringung von Tieren und Futterstoffen (Stroh und Heu)
entspricht in keinster Weise dem Gebietscharakter eines Wohngebietes, eher dem
eines Kleinsiedlungsgebietes.
Das Vorhaben fügt sich somit nach der Art der
Nutzung nicht in das nähere Umfeld ein und ist auch nicht geeignet, dem § 34
BauGB in der Aussage:
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.
gerecht zu werden.