Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1538/2022/GBL
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Unter Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB dem Bauantrag zur Errichtung von 3
mobilen Legehennenställe für je 1350 Tpl
auf den Flurstücken 108 und 111 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht BauGB .
Auf Grund der Bebauungssituation auf dem
Vorhabengrundstück gibt es bereits jetzt erhebliche Einschränkungen der
Lebensqualität der Anwohner durch Ungeziefer. Die Befürchtungen, dass sich dies
durch das beantragte Vorhaben - 3 mobilen
Legehennenställe für je 1350 Tpl - verschlechtert, ist nachvollziehbar.
Eine Genehmigung ohne Änderung der Situation
auf dem Vorhabengrundstück würde zur Gefährdung der gesunden Wohn- und
Arbeitsverhältnisse der Familie führen.