Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Unter Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zur Errichtung von 3 mobilen Legehennenställe für je 1350 Tpl  auf den Flurstücken 108 und 111 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht BauGB .

Auf Grund der Bebauungssituation auf dem Vorhabengrundstück gibt es bereits jetzt erhebliche Einschränkungen der Lebensqualität der Anwohner durch Ungeziefer. Die Befürchtungen, dass sich dies durch das beantragte Vorhaben - 3 mobilen Legehennenställe für je 1350 Tpl  - verschlechtert, ist nachvollziehbar.

Eine Genehmigung ohne Änderung der Situation auf dem Vorhabengrundstück würde zur Gefährdung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse der Familie führen.