Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Betonsichtschutzzaunes auf dem Flurstück 70/43 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage des § 34 BaugB mit § 15 BauNVO nicht zu erteilen.

Begründung:

Der Betonsichtschutz wurde bereits errichtet und stellt auf Grund der Lage im Kurvenbereich, der Höhe und der Blickundurchlässigkeit eine Sichteinschränkung dar, die eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs und damit Leib und Leben von Menschen gefährdet und somit zu Störungen oder Belästigungen des Wohngebietes sowie dessen Umgebung führt.