Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines
Betonsichtschutzzaunes auf dem Flurstück 70/43 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen
aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen auf Grundlage
des § 34 BaugB mit § 15 BauNVO nicht zu erteilen.
Begründung:
Der Betonsichtschutz wurde bereits errichtet
und stellt auf Grund der Lage im Kurvenbereich, der Höhe und der
Blickundurchlässigkeit eine Sichteinschränkung dar, die eine Gefährdung des
öffentlichen Verkehrs und damit Leib und Leben von Menschen gefährdet und somit
zu Störungen oder Belästigungen des Wohngebietes sowie dessen Umgebung führt.