Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die nachfolgende

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 17.11.2020

der Gemeinde Rövershagen

 

 

Präambel

 

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.04.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung erlassen:

 

 

Artikel I – Änderungen

 

1. § 6 – Fachausschüsse – Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Der Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt setzt sich aus 4 Gemeindevertretern und 2 sachkundigen Einwohnern zusammen.

 

2. § 10 – Inkrafttreten – wird geändert in § 11 Inkrafttreten.

 

3. § 9 – Öffentliche Bekanntmachungen – wird geändert in § 10 Öffentliche Bekannt-machungen. Weiter wird Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

(2) Satzungen sowie sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:

- am Gemeindehaus, Graal-Müritzer-Straße 3

- vor dem Ärztehaus im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43

- am Gebäude, Birkenstrat 25

- Behnkenhagen, Dorfstraße 17

Die Dauer des Aushanges beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.

 

4. § 8 – Entschädigungen – wird geändert in § 9 Entschädigungen.

 

5. Hinter § 7 wird neu eingefügt:

§ 8 Entsendung von Vertretern der Gemeinde Rövershagen in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide

(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.

(2) Die Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen wird im Fall ihrer Verhinderung durch ihren ersten oder zweiten Stellvertreter im Amtsausschuss vertreten.

Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die Gemeindevertretung Rövershagen wählt hierzu nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.

 

 

 

Artikel II – Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Rövershagen, den           ________________

 

 

Dr. Verena Schöne

Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen                                                     Siegel