Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/2513/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom
17.11.2020
der Gemeinde Rövershagen
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.
777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.04.2022 und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock nachfolgende Satzung
erlassen:
Artikel I – Änderungen
1. § 6 – Fachausschüsse – Absatz 2 wird wie
folgt neu gefasst:
(2) Der Ausschuss
für Bau-, Ordnung und Umwelt setzt sich aus 4 Gemeindevertretern und 2
sachkundigen Einwohnern zusammen.
2. § 10 – Inkrafttreten – wird
geändert in § 11 Inkrafttreten.
3. § 9 – Öffentliche Bekanntmachungen – wird
geändert in § 10 Öffentliche Bekannt-machungen. Weiter wird Absatz 2 wie folgt
neu gefasst:
(2) Satzungen sowie sonstige öffentlich Bekanntmachungen aufgrund der
Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln. Die
Bekanntmachungstafeln der Gemeinde befinden sich:
- am Gemeindehaus,
Graal-Müritzer-Straße 3
- vor dem Ärztehaus
im Gehwegbereich, Rostocker Straße 43
- am Gebäude,
Birkenstrat 25
- Behnkenhagen,
Dorfstraße 17
Die Dauer des
Aushanges beträgt 14 Tage (Aushangfrist), wobei der Tag des Anschlags und der
Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf
des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt.
4. § 8 – Entschädigungen –
wird geändert in § 9 Entschädigungen.
5. Hinter § 7 wird neu
eingefügt:
§ 8 Entsendung von Vertretern der Gemeinde
Rövershagen in den Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen
Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V.
(2) Die Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen wird im
Fall ihrer Verhinderung durch ihren ersten oder zweiten Stellvertreter im
Amtsausschuss vertreten.
Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten. Die Gemeindevertretung Rövershagen wählt hierzu nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stellvertretende weitere Mitglieder des Amtsausschusses für jedes weitere Mitglied gemäß § 132 Abs. 2 KV M-V. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl.
Artikel
II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rövershagen, den ________________
Dr. Verena Schöne
Bürgermeisterin der Gemeinde Rövershagen Siegel