Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle Rövershagen wie folgt anzupassen:   

 

„§4 Gebührenhöhe

 

Die Kaltmiete beträgt 20,00 Euro und die Betriebskosten 29,00 Euro pro angemeldete Stunde.

Diese Gebühren sind durch alle Nutzer der Sporthalle in vollem Umfang zu tragen, unabhängig von der Größe der genutzten Fläche. Ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen zahlen nur die Betriebskosten, die Kaltmiete wird durch die Gemeinde Rövershagen getragen. Mit dem Sportverein SV47 Rövershagen ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Die Nutzung der Sporthalle durch den Schulsport der Grundschule wird zu 100% durch die Gemeinde Rövershagen übernommen.

 

 

§ 6 Inkrafttreten

 

Die Gebührenordnung der Gemeinde Rövershagen für die Inanspruchnahme der kommunalen Sporthalle tritt mit Wirkung vom 15.08.2022 in Kraft.“

 

Alle bestehenden Vereinbarungen bzw. Verträge sind anzupassen bzw. neu abzuschließen.