Sitzung: 25.04.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2509/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Gebührenordnung für die
Nutzung der Sporthalle Rövershagen wie folgt anzupassen:
„§4 Gebührenhöhe
Die Kaltmiete beträgt 20,00 Euro und die Betriebskosten 29,00 Euro pro angemeldete Stunde.
Diese Gebühren sind durch alle Nutzer der Sporthalle in vollem Umfang zu tragen, unabhängig von der Größe der genutzten Fläche. Ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen zahlen nur die Betriebskosten, die Kaltmiete wird durch die Gemeinde Rövershagen getragen. Mit dem Sportverein SV47 Rövershagen ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Die Nutzung der Sporthalle durch den Schulsport der Grundschule wird zu 100% durch die Gemeinde Rövershagen übernommen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung der Gemeinde
Rövershagen für die Inanspruchnahme der kommunalen Sporthalle tritt mit Wirkung
vom 15.08.2022 in Kraft.“
Alle bestehenden Vereinbarungen bzw. Verträge
sind anzupassen bzw. neu abzuschließen.