Sitzung: 14.03.2022 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2496/2022/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung einer
Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern – 2 Vollgeschosse, Traufhöhe 6,50 m, Firsthöhe
9,50 m, Walmdach, DN 27 auf dem Flurstück152/216 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen – entsprechend dem konkret erfragtem Bautyp auf dem Flurstück
152/216 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen das gemeindliche Einvernehmen nach §
34 BauGB mit dem folgendem Hinweis zu erteilen:
Im Rahmen des Bauantrages sollte die
Erweiterung der Stellplatzanlage auf mindestens 30 PKW erfolgen.
In der Regel hat jede Familie 2 PKW, so dass
die 12 Stellplätze für Mieter/Wohnungseigentümern, Gäste oder als Stellplatz
für Rettungsfahrzeuge als nicht ausreichend eingeschätzt werden.