Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im  Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit drei Mehrfamilienhäusern – 2 Vollgeschosse, Traufhöhe 6,50 m, Firsthöhe 9,50 m, Walmdach, DN 27 auf dem Flurstück152/216 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen – entsprechend dem konkret erfragtem Bautyp auf dem Flurstück 152/216 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB mit dem folgendem Hinweis zu erteilen:

Im Rahmen des Bauantrages sollte die Erweiterung der Stellplatzanlage auf mindestens 30 PKW erfolgen.

In der Regel hat jede Familie 2 PKW, so dass die 12 Stellplätze für Mieter/Wohnungseigentümern, Gäste oder als Stellplatz für Rettungsfahrzeuge als nicht ausreichend eingeschätzt werden.